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Aller politischen Schönfärberei zum Trotz, die Pensionslücke wächst!

Eine steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenrate in Verbindung mit längerer Ausbildungszeit haben zur Folge, dass weniger Beitragszahler immer mehr Pensionsberechtigte finanzieren müssen. Zwischen dem Erwerbseinkommen und dem Pensionsanspruch klafft eine immer größer werdende (Pensions-)Lücke.

Die betriebliche Altersvorsorge ist Teil der 3-Säulen-Theorie.

Die erste Säule ist die gesetzliche Vorsorge.

Die zweite Säule ist die private Eigenvorsorge mittels Lebensversicherung.

Als dritte Säule gilt die betriebliche Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge stellen die Versicherer ein intelligentes Instrument zu Verfügung welches zu einer Win-Win-Situation verhilft.

Auf Seiten des Unternehmens entstehen viele Vorteile bei Abschluss einer Vorsorgeversicherung für die Mitarbeiter. So sind einerseits die Beiträge befreit von Lohnsteuer und Sozialversicherung und andererseits gilt die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe.

Nicht unberücksichtigt werden darf der psychologische Effekt, wenn das Unternehmen in die Zukunft seines Mitarbeiters investiert und diesem dadurch seine Wertschätzung ausdrückt. Dies stärkt die Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für den Mitarbeiter bringt eine betriebliche Altersvorsorge das vielzitierte „mehr Netto vom Brutto„. Durch die steuerliche Erleichterung für die Beiträge die in eine betriebliche Altersvorsorge fließen, wird dieser gesamte Anteil am Entgelt in die Pensionsvorsorge investiert und nicht erst nach Abzug aller Lohnkosten vom Nettobetrag durch den Arbeitnehmer.

Die vier Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind

  • Pensionskasse
  • betriebliche Kollektivversicherung
  • Direkte Leistungszusage
  • Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung war die betriebliche Altersvorsorge bis 2005 nur im Zuge der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 EStG möglich. Dabei konnte zwischen einer Arbeitgeberfinanzierung oder einer Bezugsumwandlung gewählt werden.

Bei der direkten Leistungszusage handelt es sich um einen Pensionsanspruch des Arbeitnehmers direkt an den Arbeitgeber, basierend auf einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung. Die Pension wird im Unternehmen finanziert und muss ein entsprechender Betrag rückgestellt werden. Das heißt auch, dass eine direkte Leistungszusage von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängig ist.

Die gängige Form der betrieblichen Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung ist die betriebliche Kollektivversicherung. Dabei handelt es sich um ein klassisches Lebensversicherungsmodell mit allen daraus resultierenden Voraussetzungen.

Die am weitest verbreitet Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskasse. Auf Basis einer arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung) verpflichtet sich der Arbeitgeber in eine Pensionskasse einzuzahlen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber einen Pensionskassenvertrag abschließen. Die Pensionskasse ist unabhängig vom Unternehmen und benötigt eine eigene Konzession von der Finanzmarktaufsicht (FMA). Für jeden Arbeitnehmer wird ein Pensionskonto angelegt, dass aus den drei Teilen Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerbeträge und geförderte Beiträge nach § 108a EStG gespeist wird.

Die Pensionskasse garantiert die Auszahlung einer gleich bleibende Anfangsrente an den Anwartschaftsberechtigten oder die Hinterbliebenen. Des weiteren ist die Pensionskasse verpflichtet, alle 5 Jahre eine Aufzinsung mit einem vom Gesetzgeber genau definierten Zinssatz vorzunehmen.

Es wird zwischen betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen unterschieden. Betriebliche Pensionskassen betreiben das Pensionskassengeschäft nur für einen Arbeitgeber. Überbetriebliche Pensionskassen haben Pensionskassenverträge mit mehreren Arbeitgebern.

Ein Spezialist für die betriebliche Altersvorsorge ist auch in Ihrer Nähe.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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