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Der Eigner eines Bootes sollte, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden, eine Boot-Haftpflichtversicherung abschließen. Analog zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden auch bei einer Boot-Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden gedeckt. Dafür ist eine Boot-Kaskoversicherung notwendig (siehe unten).

Ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Bootsversicherung, ist der örtliche Geltungsbereich. Sprich, der Bootseigner muss sich im Klaren sein, welche Gewässer mit dem Wasserfahrzeug befahren werden, da es regionale Einschränkungen gibt. So kann als örtlicher Geltungsbereich z.B. vereinbart sein, dass die Deckung weltweit gilt, oder nur auf österreichischem Bundesgebiet inklusive dem gesamten Bodensee  und Neusiedlersee. Eine andere Variante ist die Gültigkeit in Kontinentaleuropa inkl. Mittelmeer, jedoch nicht über 35 Grad östliche Länge hinaus.

Achtung:

Im Ausland ist eine Versicherungsbestätigung (blaue Karte) zum Nachweis des gültigen Versicherungsschutzes notwendig und in manchen Ländern ist eine höhere Mindestversicherungssumme als in Österreich vorgeschrieben.

Auf welchen Grundlagen wird die Prämie einer Boot-Haftpflichtversicherung berechnet?

Neben des Risiken aus dem örtlichen Geltungsbereich (Weltmeer vs. Binnengewässer), dient die Segelfläche bzw. die Motorleistung als Bemessungsgrundlage. Einige Beispiele, der unterschiedlichen Boot-Haftpflichtversicherungen:

  • Haftpflichtversicherung für Frachtschiffe (Berechnung nach Brutto-Register-Tonnen bzw. Art der Beförderung)
  • Haftpflichtversicherung für Motorboote ( Berechnung nach Motorleistung)
  • Haftpflichtversicherung für Segelboote und Segeljachten (Berechnung nach Segelfläche)
  • Haftpflichtversicherung für Fahrgastschiffe und Fähren (Berechnung je nach Fassungsraum bzw. Antriebskraft)

Für den Fall, dass Sie kein Boot besitzen, sondern ein Wasserfahrzeug mieten, empfiehlt sich der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung ist oft bei einem Chartervertrag vorgeschrieben. Klären Sie einen etwaigen Bedarf, egal ob als Bootsführer oder einfaches Crewmitglied, rechtzeitig mit einem Versicherungsexperten ab.

Um Schäden am eigenen Boot abzudecken, muss eine Boot-Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versicherung spielt die geographische Region und die Art des Wasserfahrzeuges eine Rolle.

Was ist mit einer Boot-Kaskoversicherung gedeckt?

Kaskoversicherungen können einen umfangreichen Schutz bieten. So sind Schäden gedeckt, die zu Wasser oder während des Zuwasserlassens und dem Anlandheben sowie an Land entstehen. Gesondert kann die Deckung für Transportschäden und Ladevorgänge erweitert werden. Genauso braucht es eine Erweiterung des Versicherungsvertrages, wenn das Wasserfahrzeug an Dritte entgeltlich verliehen wird (über weitere Deckungseinschlüsse berät Sie Ihr Versicherungsmakler).

Trotz der Erweiterungsmöglichkeiten sind die Schäden aus folgenden Gefahren ausgeschlossen:

  • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Sabotage
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand
  • Gebrauch oder Einsatz von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen,  elektromagnetischen Wellen und Computersystemen als Waffen
  • Kernenergie und Radioaktivität
  • Veruntreuung
  • Konstruktions- Fabrikations- oder Materialfehler
  • innere Betriebsschäden, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden eintreten
  • durch Erd- oder Seebeben sowie Frost- Eis- Sonneneinwirkung
  • Überbeanspruchung des Fahrzeuges und seiner Teile
  • durch Abhandenkommen, Verlieren, Überbordgehen sowie einfachen Diebstahl loser bzw. nicht gesicherter Sachen (z.B. Außenbordmotor)
  • Wertminderung und mittelbare Schäden aller Art (z.B. Beeinträchtigung oder Verlust der Renn- bzw. Regattafähigkeit)

Um in den Genuss einer Versicherungsleistung aus einer Bootsversicherung zu kommen, sind Pflichten durch den Versicherungsnehmer wahrzunehmen. Neben den allgemeinen Pflichten aus einem Versicherungsvertrag (Schadenminderungspflicht, Informationspflicht, Mitwirkungspflicht…), sind u.a. spezielle Obliegenheiten einzuhalten.

So müssen umweltgefährdende Anlagen und Einrichtungen regelmäßig und fachmännisch gewartet werden. Weiters muss sich der Versicherungsnehmer an die maßgeblichen Gesetze, Vorschriften und Richtlinien halten. Das Wasserfahrzeug muss von einer qualifizierten Person geführt, sowie ausreichend bemannt und ausgerüstet werden. Außerdem muss das Boot sorgfältig vertäut verankert, gesichert und an Land sachgemäß transportiert und gelagert werden. Wie bei jeder Verletzung einer Obliegenheit, kann dadurch der Versicherer leistungsfrei werden.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler klärt sich über Recht und Pflichten auf verhilft Ihnen zur günstigsten Bootsversicherung für Ihre Ansprüche.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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