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Mit einer Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen und transportable Geräte, können die im Vertrag exakt beschriebenen Geräte plus Zubehör gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen versichert werden. Nicht versicherbar sind Betriebsstoffe, Verschleißteile und Fahrzeuge, die hauptsächlich dem Güter- oder Personentransport dienen (LKW, Mannschaftsbus), sowie die Einrichtungen von Baucontainer und Werkstätten.

Welche Schäden sind mit einer Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen und Geräte gedeckt?

Die umfassende Deckung von Schäden, die eine unvorhergesehene Ursache haben, wird durch die Aufzählung einzelner Gefahren in den Versicherungsbedingungen konkretisiert:

  • Menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter)
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überspannung
  • Blitzschlag und Explosion
  • Sturm, Frost, Erdbeben, Überschwemmung

Zusätzlich können die Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, sowie beim Einsatz in Tunnel, unter Tage oder auf Wasserbaustellen versichert werden. Schäden an elektrischen Bauteilen sind nur gedeckt, wenn der Schaden durch von außen wirkende mechanische Gewalt erfolgte.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Nicht versichert sind, neben den oben erwähnten Verschleißteilen, Schmierstoffe, sowie LKW und PKW, auch alle Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht werden.

Achtung:

Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig der Eigentümer der versicherten Sache sein. So kann ein Versicherungsvertrag auch von einem Mieter oder Leasingnehmer abgeschlossen werden. Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt sind seine Repräsentanten.

Liegt die Ursache in einem grob fahrlässigen Verhalten des Versicherungsnehmers, wird die Leistung der Versicherung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Des Weitern sind Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren, nicht versichert.

Im Schadenfall leistet der Versicherer eine Entschädigung für Reparaturkosten (Arbeitszeit, Ersatzteile…). Zusätzliche Kosten, z.B. für einen Lufttransport von Ersatzteilen, für Aufräumung und Entsorgung müssen gesondert eingedeckt werden. Bei einem Totalschaden ersetzt eine Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare und transportable Geräte den Zeitwert (unmittelbar vor Schadeneintritt) abzüglich des Wertes des Altmaterials und etwaigem Selbstbehalt.

Als Obliegenheit ist, wie bei allen Versicherungen in technischen Sparten, die Wartungspflicht (Gerät in einem einwandfreien technischen Zustand zu halten und vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen durchzuführen) hervorgehoben. Daneben besteht natürlich die Pflicht auf Information und Auskunft, die Mitwirkungspflicht im Schadenfall und die Schadenminderungspflicht. Die detaillierten Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einer Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare und transportable Maschinen und Geräte finden Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung oder Sie informieren sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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