Die Pensionsversicherung garantiert dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt wird vom Versicherten festgelegt. Die Zahlungen nennt man Leibrente.
Für die Auszahlung kann vereinbart werden, dass die Rente bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bezahlt wird, unabhängig davon ob der Versicherungsnehmer lebt oder nicht. Auch ist die Vereinbarung möglich, dass beim Todesfall des Versicherungsnehmers die Rentenzahlung an eine andere Person erfolgt.
Generell gilt, dass bei Ableben des Rentenbeziehers die bereits ausbezahlten Renten vom Ablösekapital abgezogen werden und der Restwert an den Erben bzw. Begünstigten ausbezahlt wird.
Das Ablösekapital ist er kapitalisierte Geldwert zum Beginn der Rentenzahlung.
Eine besondere Form der Pensionsversicherung ist die sofortig beginnende Rentenauszahlung. Dafür ist ein Einmalerlag als Prämienzahlung notwendig und die monatliche Rente wird ab sofort an die versicherte Person ausbezahlt.