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Unter Privathaftpflicht versteht man, wenn eine Privatperson aus einer zivilrechtlichen Forderung verpflichtet wird, Schadenersatz zu leisten. Dies bedeutet also zur Wiedergutmachung eines, von einer Privatperson, versursachten Schaden. Die Haftpflichtversicherung erfüllte dabei eine Doppelfunktion.

Zum einen kann der Versicherer im Rahmen des Rechtsschutzes Schadenersatzforderungen von Dritten an den Versicherungsnehmer abwehren. Im Gegensatz zu einer Rechtsschutzversicherung, bei der Rechtsansprüche auch aktiv betrieben werden können, ist in der Haftpflichtversicherung nur eine Abwehr dieser Forderungen gedeckt. Dabei werden die entstehenden Prozesskosten (Anwalt, Gutachten, Gerichtsgebühren …) übernommen.

Zum anderen kann der Versicherer Schadenersatz an den geschädigten Dritten leisten und somit den Versicherungsnehmer von dieser Verpflichtung befreien. In Österreich ist eine Privathaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inkludiert (anders als z.B. in Deutschland) und kostet dem Kunden somit keinen Cent extra. Das ist natürlich ein Vorteil, weil der Versicherte ohne sein weiteres Zutun abgesichert ist.

Aber was nützt die Ersparnis, wenn sich der Versicherungsnehmer (vermeintlich) in Sicherheit wiegt, obwohl er unterversichert ist?

Denn interessant in diesem Zusammenhang, ist der Vergleich der Versicherungssummen von Privathaftpflichtversicherungen in Österreich und Deutschland. Während die geringste Versicherungssumme deutscher Privathaftpflichtversicherung bei 3 Mio. Euro liegt, ist in Österreich ein Abschluss mit einer Versicherungssumme von 750.000 Euro möglich. Auch der Durchschnitt der gängigsten am Markt befindlichen Produkte ist bemerkenswert. In Deutschland ist eine Versicherungssumme zwischen 5 und 10 Mio. Euro üblich, aber in Österreich liegt die Versicherungssumme für eine Haftpflichtversicherung bei 1 bis 1,5 Mio. Euro. Der Schadenersatz wird gerade bei Personenschäden, vor allem mit Todesfolge, die Versicherungssumme schnell ausschöpfen oder gar nicht decken können.

Informieren Sie sich bei einem Versicherungsexperten um diese Versicherungslücke zu schließen.

Die Privathaftpflichtversicherung hat Gültigkeit in Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten. Eine weltweite Gültigkeit ist bei manchen Haftpflichtversicherungen inkludiert oder kann mit dem Versicherer vereinbart werden. Für eine Überprüfung Ihrer Versicherungspolizze oder um spezielle Vereinbarungen mit dem Versicherer zu treffen nehmen Sie einen Versicherungsexperten in Anspruch.

Welche Kosten sind durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt?

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden die einem Dritten vom Versicherten zugefügt werden. Weiters Prozesskosten zur Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten die dem Versicherungsnehmer aus der Schadenbegrenzung oder Schadenminderung entstehen.

Die Schadenminderung ist eine Verpflichtung (Obliegenheit) des Versicherten. Wenn ein Schaden absehbar oder eingetreten ist, muss der Versicherungsnehmer alle zumutbaren Maßnahmen setzen um den Schaden abzuwenden zu verringern. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit kann der Versicherer leistungsfrei werden, andererseits werden Kosten aus der Schadenbegrenzung von der Versicherung gedeckt.

Was gibt es für Ausschlüsse bei einer Privathaftpflichtversicherung?

Da nur Schäden übernommen werden, die einem Dritten entstehen, sind Eigenschäden von einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Genauso wird der Versicherer leistungsfrei bei Schäden die vom Versicherten an Sachen von Angehörigen (obwohl Schaden an Sachen von Dritten) verursacht werden. Als Angehörige gelten der Ehegatte, Verwandte in gerader aufsteigender und absteigender Linie, Schwieger-, Adoptiv- und Stiefeltern, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister; außereheliche Gemeinschaft ist in ihrer Auswirkung der ehelichen gleichgestellt).

In der erweiterten Privathaftpflichtversicherung ist diese Ausnahme darauf beschränkt, dass die Personen im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben müssen. Sprich ein Schaden der vom Versicherten bei dessen Oma in deren Wohnung verursacht wird, ist dann wieder gedeckt. Wichtig zu beachten ist aber bei jedem Schaden, dass die Verursachung nicht vorsätzlich geschehen ist. Bei Vorsatz und vorsatznahem Verhalten (Inkaufnahme eines Schaden) leistet der Versicherer nicht. Das Risiko aus der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen ist von einer Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Für KFZ wird mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung ein eigener gesetzlicher Schutz vorgeschrieben. Dieselbe Verpflichtung besteht bei Luftfahrzeugen.

Achtung:

In einer Privathaftpflichtversicherung sind nur nicht motorisierte Flugmodelle mit einem Gewicht von bis zu 5kg versichert (Segelflugmodell). Für alle anderen Modellflieger (auch Drohnen bzw. Quadrocopter) ist eine Flugmodell-Haftpflichtversicherung notwendig.

Was bedeutet der Begriff „Tätigkeitsschaden“ in der Privathaftpflichtversicherung?

Unter Tätigkeit versteht man in den Versicherungsbedingungen ein bewusstes und gewolltes Einwirken auf eine fremde Sache.
Beispiel:
Im vorüber gehen an einem Regal anstoßen und dabei fällt eine Glasvase zu Boden und zerbricht = fahrlässig verursachter Schaden.
Wenn die Glasvase in die Hand genommen wird um diese zu bewundern und dabei aus der Hand rutscht, zu Boden fällt und zerbricht = Tätigkeitsschaden.

Grundsätzlich ist ein Tätigkeitsschaden von der Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Aber bereits bei einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung sind solche Schäden mit eingeschlossen und es kann eine Deckung mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden.

Ein unabhängiger Versicherungsspezialist in Sachen Privathaftpflichtversicherung ist auch in Ihrer Nähe und hilft Ihnen gerne weiter.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.