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Die Sturmversicherung ist eine Elementarversicherung, die immer öfter in Anspruch genommen wird. Aufgrund häufiger Unwetter sind die Schadenereignisse seit 2011 im Durchschnitt um 120% gestiegen. Denn nicht nur Sturmschäden sind damit gedeckt sondern auch Elementarschäden.

Welche Gefahren sind mit einer Sturmversicherung abgedeckt?

  • Sturm – wetterbedingte Luftbewegung mit mir als 60 km/h
  • Hagel – Niederschlag in Form von Eiskörner
  • Schneedruck – natürlich angesammelte, ruhende Schnee- oder Eismassen
  • Felssturz/Steinschlag – naturbedingtes Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen
  • Erdrutsch – naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen, auf einer unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn

Neben dem unmittelbaren Schaden durch eine der oben angeführten Gefahren (Sturm deckt Dach ab), sind auch Schäden gedeckt, die nicht direkt verursacht, aber als unmittelbare Einwirkung behandelt werden. So heißt es in Artikel 1 unter Punkt 2.1 der Allgemeinen Sturmversicherungsbedingungen: „… Eine unmittelbare Einwirkung liegt auch dann vor, wenn Gebäudeteile, Bäume, Masten oder ähnliche Gegenstände gegen versicherte Sachen geworfen werden…“.

Des weiteren sind Schäden versichert, die als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses oder durch Abhandenkommen von Sachen entstehen. Unter unvermeidliche Folgeschäden ist z.B. zu verstehen, dass ein Sturm ein Dach wegreißt und ein mit dem Unwetter einhergehender Regenschauer das Inventar/Warenlager durch einen Wasserschaden zerstört.

Achtung:

Verglasung, Kunststoffverglasung (auch Lichtkuppeln), Außenanlagen und bewegliche Sachen sind laut den Allgemeinen Sturmversicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein Einschluss aufgrund Zusatzbedingungen oder Erweiterungen ist möglich. Ein unabhängiger Experte hilft bei der Überprüfung Ihres Versicherungsvertrages.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden, auch nicht als unvermeidliche Folge, welche durch eine andere Versicherung gedeckt sind, z.B. Schäden durch Brand oder Explosion (Feuerversicherung). Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch –

  • Lawinen, Sturmflut, Hochwasser (Schmelz- und Niederschlagwasser ist versichert)
  • Bewegung von Boden-/Gesteinsmassen verursacht durch Bautätigkeit
  • Bodensenkung
  • eine versicherte Gefahr, wenn sich das Gebäude oder Teile in baufälligen Zustand befunden hat, oder nicht entsprechend fest mit dem sonstigen Bauwerk verbunden war
  • Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, Kernenergie.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einzelne Ausschlüsse durch eine Vertragserweiterung in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen.

Eine wichtige Rolle spielt bei allen Elementarversicherungen der VersicherungswertLaut dem Versicherungsvertrag ist vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.

Was ist der Neuwert bei Gebäuden? Die ortsüblichen Kosten der Neuerrichtung eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten.

Wie berechnet sich der Zeitwert von Gebäuden? Vom Neuwert abgezogen wird der Zustand des Gebäudes, wie Alter und Abnützung.

Was bedeutet Verkehrswert bei Gebäuden? Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes ohne dem Wert des Grundstücks.

Wie sind die Regelungen bei Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen?

  • Neuwert – Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuer Sache gleicher Art und Güte.
  • Zeitwert – Ausgehend vom Neuwert, wird Alter und Zustand der Sache berücksichtigt.
  • Verkehrswert – Darunter versteht man den erzielbaren Verkaufspreis.

Abhängig vom vereinbarten Versicherungswert wird auch die Prämie berechnet. Viele weitere Kriterien zur Prämienberechnung sind vor allem bei Feuerversicherung für Gebäude heranzuziehen (Bauart, Lage…).

Ein Versicherungsexperte für Sturmversicherungen steht Ihnen mit seiner Erfahrung zur Seite.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.