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Bei der Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung spricht man von einer Allgefahrendeckung.

Diese spezielle Versicherung kann nur von Betriebe abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist eine Mindestversicherungssumme (Minimum 2 Mio. bis 7,5 Mio. Versicherungssumme) für diese besondere Versicherung vorgeschrieben.

Die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung baut natürlich auf der Sachversicherung auf und deckt darüber hinaus eine Vielzahl an Gefahren, die üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Zusätzlich kann eine Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung um eine Deckung der Betriebsunterbrechung erweitert werden.

Eine Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung kann auch Versicherung unbenannter Gefahren bezeichnet werden.

Neben den im Vertrag aufgelisteten Gefahren, haftet diese besondere Versicherung für alle nicht angeführten, unbenannten Gefahren. Also alles, was nicht im Vertrag explezit ausgeschlossen ist, fällt unter den Versicherungsschutz.

Für diese spezielle Versicherung ist eine ausführliche Analyse und fachmännische Beratung notwendig. Ein unabhängiger Versicherungsmakler sondiert den Markt und verhilft Ihrem Unternehmen zu einer maßgeschneiderten Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung, die Ihren Anforderungen entspricht.

Welche Gefahren sind von der Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung gedeckt?

Diese komplexe Versicherung bietet einen so umfangreichen Schutz, dass der Deckungsumfang nur beispielhaft aufgezählt werden kann. So können u.a. folgende Schäden bzw. Kosten versichert sein:

  • Brand, Rauch, Explosion (auch durch Sprengstoff)
  • Unmittelbarer und Indirekter Blitzschlag
  • Radioaktive Isotope
  • Streik, innere Unruhe, böswillige Beschädigung
  • Sturm, Hagel, Erdbeben, Schneedruck, Hochwasser
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Abbruch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Unbenannte Gefahren

Die Deckung gilt für das Gebäude mit allen Baubestandteilen, über und unter Erdniveau.

Des weiteren ist der Betriebsinhalt versichert. Darunter fallen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte die sich am Versicherungsort befinden, sowie Gebrauchsgegenstände der im Betrieb Beschäftigten.

Allgemein sind also alle in der Versicherungspolizze bezeichneten Sachen versichert, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen.

Da die Vertragsbedingungen eine Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sind, variieren auch die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz dementsprechend. Ein Versicherungsvergleich ist daher nur nach einer fachmännischen Analyse möglich.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.