Dämmerungseinbrüche

Dämmerungseinbrüche

Dämmerungszeit ist Einbruchzeit!

Wussten Sie, dass die meisten Wohnungs- und Hauseinbrüche in den Monaten von November bis Jänner verübt werden? Wie jedes Jahr, werden mit dem frühen Einsetzen der Dunkelheit, die sogenannten Dämmerungseinbrecher aktiv.

Am späten Nachmittag bzw. frühen Abend, also in der Zeit von 16:00 bis 21:00 Uhr, ist eine Zunahme von Eigenheimeinbrüchen feststellbar.

Die Exekutive gibt zur Prävention wertvolle Tipps, die unbedingt beachtet werden sollten, wie z.B.

• Legen Sie ein Eigentums- bzw. Inventarverzeichnis an (bietet sich vor allem bei Umzug / Neubau an, hilfreich bei der Fahndung)
• Schmuck- und Kunstgegenstände fotografieren
• Gerätenummern Ihrer wertvollen Gegenstände notieren und fotografieren
• Sparbuch und Losungswort getrennt aufbewahren
• In den Abendstunden Zeitschaltuhren verwenden
• Nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen lassen
• Vergessen Sie nicht, Fenster, Terrassentüre und Balkontüre zu schließen

Weiter Hinweise finden Sie hier oder Sie kontaktieren kostenlos den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst Ihres Landeskriminalamts.

Sollten Sie Opfer eines Einbruchs in Ihren vier Wänden werden, melden Sie dies umgehend Ihrem Haushaltsversicherer um eine schnelle Abwicklung und somit Versicherungsleistung zu ermöglichen. Für die Haushaltsversicherung sollten Sie regelmäßig Ihren Versicherungsbedarf evaluieren, damit es zu keiner Unterdeckung kommt. Auch sollten Wertgegenstände dokumentiert (z. B. durch Foto, Rechnung, Wertgutachten) und den Versicherungsbedingungen entsprechend sicher aufbewahrt werden.

Sonst ergeht es Ihnen vielleicht wie jenem Versicherungsnehmer, der Schmuck, Bargeld und weitere Wertgegenstände in der Gesamthöhe von mehr als 20.000 Euro in einem einfachen Elektroniksafe verstaut hatte. Nach einem Einbruchdiebstahl erhielt er vom Versicherer aus der Haushaltsversicherung nur eine geringe Entschädigung.

Warum zahlt die Haushaltsversicherung nicht?
In den Versicherungsbedingungen waren genaue Kriterien für einen Tresor definiert, damit voller Versicherungsschutz besteht. Der Safe des Versicherungsnehmers entsprach aber nicht diesen Anforderungen und somit galten die Wertgegenstände als unversperrt aufbewahrt, mit entsprechend geringer Versicherungssumme.

Die Sublimits werden individuell vom Versicherer festgelegt und finden Sie in Ihrer Polizze. Unten angeführt finden Sie das Beispiel anhand einer Haushaltsversicherung eines Versicherers, welche Haftungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl gelten können:

a) in Möbeln oder im Safe ohne Panzerung
aa EUR 1.850,– davon freiliegend EUR 370,– für Bargeld, Valuten, Sparbücher
ab EUR 8.000,– davon freiliegend EUR 2.200,– für Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen

b) EUR 18.200,– im versperrten eisernen, feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Eigengewicht) oder in einer versperrten Einsatzkasse (mindestens 100 kg Eigengewicht)

c) EUR 58.200,– im versperrten Geldschrank (Gewicht über 250 kg) mit besserem Sicherheitsgrad als unter lit. b) beschrieben oder im versperrten Mauer- (Wand-)Safe mit mindestens Schlossschutzpanzer.

Lassen Sie sich von einem Versicherungsmakler beraten! Der Experte hilft Ihnen bei der Berechnung der notwendigen Versicherungssumme und klärt den individuellen Versicherungsbedarf.