Rücktrittsrecht II

Rücktrittsrecht II

Bereits im Oktober 2015 wurde an dieser Stelle über das Urteil des OGH (7Ob107/15h) berichtet, dass es einem Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung erlaubte, von dem Vertrag auch 8 Jahre nach Abschluss zurückzutreten. Grund für dieses Rücktrittsrecht war, in dem verhandelten Fall, die fehlerhafte Belehrung des Versicherers über eben dieses Rücktrittsrecht. Dieser Rechtsstreit zieht nun weitere Kreise.

Sowohl der Verein für Konsumenteninformation als auch der Prozessfinanzierer Advofin Prozessfinanzierer AG stellen die Möglichkeit von Sammelklagen gegen die Versicherer in den Raum, da in einer Vielzahl von Polizzen eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht (14 Tage statt richtigerweise 30 Tage) erfolgte.

Dazu sagte Advofin-Vorstand Franz Kallinger: „…dass erfahrungsgemäß bei ähnlichen Verfahren rund zehn bis 15 Prozent der Betroffenen Ansprüche geltend machten.“ Bei geschätzten 12 Millionen abgeschlossene Verträge im Zeitraum von 1994-2012, würde das zwischen 1,2 und 1,8 Mio. Streitfälle bedeuten.

Der Versicherungsverband Österreich geht in seiner Stellungnahme lediglich von Einzelfällen aus, welche natürlich durch die Versicherer ausführlich geprüft werden und empfiehlt den Versicherungsnehmern „…nicht voreilig zu handeln…“.

Eine Prüfung Ihres Versicherungsvertrages von einem unabhängigen Experten kann aber nicht schaden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.