Unfallversicherung I

Unfallversicherung I

Wie schnell die Erkenntnis kommt, dass man unterversichert ist, zeigt der folgende Fall. Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben sich zum jährlich stattfindenden Firmen-Fußballturnier zusammen gefunden. Bereits beim Aufwärmen haben sich zwei Mitarbeiter schwer verletzt und forderten daraufhin vom Sozialversicherungsträger eine Versehrtenrente.

Die erste Instanz bejahte den Anspruch, in der darauf folgenden Berufung wurde jedoch dem Versicherer Recht gegeben. Das OGH hat nun (10ObS141/15f) eine außerordentliche Revision zurückgewiesen. Somit ist die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig und das Begehren auf Versehrtenrente abgewiesen.

Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung festgehalten, dass eine Betätigung im Rahmen des Betriebssports sehr wohl unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen kann, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. So müsse eine betriebssportliche Veranstaltung in gewisser Regelmäßigkeit stattfinden, um eine Ausgleichsfunktion zu den Belastungen der betrieblichen Tätigkeit zu gewähren. Weiters darf eine solche Veranstaltung keinen Wettkampfcharakter aufweisen. Die Ausgleichsfunktion ist bei einem nur einmal im Jahr stattfindenden Fußballturnier nicht gegeben und weiter heißt es im Urteil „….In Verbindung mit dem geradezu typischen und immanenten Wettkampfcharakter ist die aktive Teilnahme an einem Fußballspiel – insbesondere an einem Fußballturnier – im Allgemeinen vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen.“ Eine private Unfallversicherung bietet auch in solchen Fällen Schutz.

Welche Möglichkeiten für solche und ähnliche Fälle eine Unfallversicherung bietet, klären Sie am besten mit einem unabhängigen Versicherungsmakler.