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Die Risiken aus dem Betrieb einer Landwirtschaft, einer Gärtnerei oder eines Weingutes sind vielfältig. Für diese Bedürfnisse findet ein unabhängiger Versicherungsmakler die passende Versicherung. Zu aller erst muss geklärt werden, welchen Umfang eine Agrarversicherung haben soll.

Am Markt sind „Bündelversicherungen“ für die Landwirtschaft, die z.B. Sparten wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch, Haftpflicht, Elektronik und Maschinenbruch in einer Polizze zusammenfassen. Man kann dabei von einer erweiterten Gebäude– oder Betriebsunterbrechungsversicherung sprechen. Damit lassen sich Wohn- und Wirtschaftsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und eventuell eingebrachte Ernte sowie der Tierbestand gegen Schäden aus o.a. Gefahren versichern. Mit dieser Form der Landwirtschaftsversicherung nicht gedeckt, sind Schäden z.B. durch Dürre, Frost oder Krankheiten.

Was deckt eine Agrarversicherung?

Eine Agrarversicherung deckt Schäden an bestimmten Kulturen, die durch die Einwirkung folgender Ereignisse entstehen:

  • Hagel
  • Dürre
  • Sturm
  • Schneedruck
  • Frost
  • Überschwemmung
  • Verschlämmung
  • Verwehung
  • tierische Schädlinge
  • Spätfrost
  • Auswuchs

Zu den einzelnen Gefahren gibt es, je nach Kulturen, unterschiedliche Kriterien, damit ein Versicherungsfall entsteht. Ein Experte für Agrarversicherung klärt mit dem Versicherungsnehmer die Bedingungen. Keinen Versicherungsschutz gibt es für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung, nicht richtig gewählte Sorten, Verspätung der Ernte und ähnliche Ereignisse entstehen. Für Schäden an Nutzvieh infolge Unfall, Krankheit (meldepflichtige Tierseuchen durch separate Polizze) und Todgeburt ist eine Erweiterung der Landwirtschaftsversicherung notwendig.

Was leistet eine Agrarversicherung?

Bei Schäden an Kulturen wird der Ertragsverlust ersetzt, aber maximal der vereinbarte Entschädigungssatz je betroffener Fläche. Dies betrifft auch die Entschädigung bei Schäden an Folgekulturen nach Wiederanbau. Bei Schäden durch Dürre erfolgt die Berechnung zusätzlich durch eine Ertragsuntergrenze. Erst wenn diese Ertragsgrenze, auf der von der Dürre betroffenen Fläche nicht erreicht wird, erfolgt die Entschädigung (von EUR 200-1000/ha, je nach Kultur).

Bei Tieren erfolgt die Entschädigungsleistung pauschal je Stück, gestaffelt nach Nutzungsart (Milchproduktion, Zucht…) und Lebensalter. Bei den meisten Schäden hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt zu leisten. Dieser Selbstbehalt errechnet sich nach Schadenursache, Art der Kultur und Schadenverlauf in den letzten Jahren.

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Agrarversicherung?

In diesem Zusammenhang gibt es, neben den üblichen Pflichten eines Versicherungsnehmers, wie Schadenminderungspflicht usw., zwei wichtige Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Zum einen muss ein Schadenfall innerhalb von vier Tagen schriftlich dem Versicherer gemeldet werden. Zum anderen darf der Versicherungsnehmer an den geschädigten Bodenerzeugnissen ohne Einwilligung des Versicherers keine Änderungen vornehmen bzw. muss die ordnungsgemäße Verbringung eines Tieres nachweisen (Bestätigung der Tierkörperverwertung oder Amtstierarzt). Damit wird eine ordnungsgemäße Begutachtung und Feststellung des Schadens ermöglicht.

Achtung:

Ist die Reife der Bodenerzeugnisse soweit fortgeschritten und macht es eine ordnungsgemäße Wirtschaft notwendig, muss die Schadenmeldung binnen 24 Stunden erfolgen und kann dann sofort mit der Ernte begonnen werden. Fünf Flächen der beschädigten Kultur müssen unberührt bleiben, um eine objektive Schadenbegutachtung möglich zu machen.

Abweichend von vielen Versicherungsverträgen  ist das Haftungsende bei einer Agrarversicherung. So ist  die Dauer der Haftung natürlich mit dem Ende des Versicherungsvertrages begrenzt. Die Haftung erlischt aber vorher, wenn die versicherten Bodenerzeugnisse geerntet wurden, bzw. gilt die Haftung für bestimmte Gefahren und Kulturen nur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Versicherungsperiode. Bei Nutztieren endet die Haftung mit Besitzwechsel.

Es gibt eine Vielzahl an Versicherungsbedingungen für unterschiedliche Arten von landwirtschaftlichen Betrieben (z.B. Zierpflanzenkulturen im Freiland, Weinbau, gealpte Rinder, Pferde usw.).Klären Sie mit einem unabhängigen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe den Versicherungsbedarf für Ihren Betrieb und die Vertragsbedingungen einer Agrarversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.