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Um ein Bauprojekt während der Errichtungsphase abzusichern, steht eine Bauwesenversicherung zur Verfügung. Als Zusatz oder Erweiterung, können z.B. eine Bauherrnhaftpflichtversicherung oder Baugeräteversicherung abgeschlossen werden. Die Bauwesenversicherung deckt unterschiedliche Risiken eines, im Versicherungsvertrag genannten, Bauprojekts.Vom Versicherungsschutz können die unterschiedlichsten Bauvorhaben (Wohnhäuser, Gewerbebauten, Straßen, Tunnel und Brücken, Eisenbahnanlagen…) eingeschlossen sein.

Eine Bauwesenversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden das Gebäude betreffend ab, es kann jedoch vertraglich eine Erweiterung, z.B. um baugebunde Installationen, Hilfsbauten sowie bestehende Altbauten vereinbart werden.

Welche Schäden sind bei einer Bauwesenversicherung gedeckt?

Bei der Bauwesenversicherung besteht Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen, eingetretene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Sachen. In den Bedingungen zur Bauwesenversicherung sind einige Gefahren aufgeführt, die vom Schutz eingeschlossen sind. Das sind unter anderem das Herabfallen von Gegenständen, Hochwasser, Grundwasser und Bodensenkungen.

Achtung:

Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind nicht gedeckt. Dazu ist der Abschluss einer Feuerversicherung notwendig.

Besonderheiten gibt es auch bei der Gefahr durch Einbruchdiebstahl und Witterungseinflüsse. So sind zwar beide Risiken in den Bedingungen als versicherte Gefahren aufgeführt, allerdings mit der Einschränkung, dass sich der Einbruchdiebstahl auf bereits verbaute bzw. installierte Materialien bezieht, und die Witterungseinflüsse nicht der jahreszeitlich bedingten oder örtlich üblichen Wetterverhältnissen entspricht.

Welche Ausschlüsse gibt es bei einer Bauwesenversicherung?

Neben der Gefahr durch Feuer und den Einschränkungen bei Einbruch und Witterung, sind folgende Schäden bzw. Ursachen die einen Schaden zur Folge haben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: 

  • Mängel der Gewerke (Fehler in der Planung, Erzeugung oder Herstellung)
  • Optische Mängel
  • Vermögensschäden, z.B. durch Stillstand oder Wertminderung
  • Fehler, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg
  • Atomenergie
  • Biologische oder chemische Kontamination

Weiters vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden durch Erdbeben und Hochwasser, wenn das Objekt in einem Gefahrenbereich liegt. Ein unabhängiger Versicherungsmakler klärt Sie über die Risikoausschlüsse im Detail auf.

Welche Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer einer Bauwesenversicherung?

Zur Pflicht des Versicherungsnehmers gehört es, das Bauwerk nach den anerkannten Regeln der Technik und ausschließlich mit geprüften Baustoffen und Materialien zu errichten. Des Weiteren muss die Baustelle und gelagerten Materialien den örtlichen und klimatischen Gegebenheiten entsprechend gesichert sein. Eine weitere Obliegenheit ist die Informationsplicht. Dies betrifft nicht nur die umgehende Meldung eines Schadenfalles, sondern auch im Vorfeld die Information an der Versicherer über etwaige Änderungen des Bauvorhaben oder des Bauzeitplanes. Natürlich zählen auch bei einer Bauwesenversicherung die Mitwirkungspflicht und die Schadenminderungspflicht zu den Obliegenheiten. Der Versicherungsnehmer hat dafür zur Sorgen, dass eine Schadenbegutachtung möglich ist und sämtliche Informationen dazu zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss alles Zumutbare unternommen werden um einen absehbaren Schaden abzuwenden bzw. den eingetreten Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Schutz einer Bauwesenversicherung beginnt mit Aufnahme der Bautätigkeit oder Anlieferung versicherter Sachen am Versicherungsort. Der Schutz endet mit Gesamtübernahme des Bauprojekts bzw. dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Beendigung des Bauprojekts ist für drei Jahre (Gewährleistungsfrist für Gebäude) möglich. Erkundigen Sie sich bei einem Spezialisten über die Besonderheiten der Bauwesenversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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