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Mit einer Einbruchdiebstahlversicherung sind Sie bei versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahl sowie deren unvermeidlichen Folgeschäden abgesichert. Sowohl in der Haushaltsversicherung als auch in einer Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung ist diese Teil der Polizze.

Wie wird ein Einbruchdiebstahl definiert?

Mit der Einbruchdiebstahlversicherung sind Sachschäden abgedeckt, wenn ein Täter die versicherten Räumlichkeiten gelangt

  • durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht
  • unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt
  • einschleicht und aus den versperrten Versicherungsräumlichkeiten Sachen wegbringt
  • durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel eindringt (falsche Schlüssel sind Schlüssel, die widerrechtlich angefertigt werden)
  • mit richtigen Schlüsseln eindringt, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat.

Nicht versichert sind Sachschäden durch Raub, einfachen Diebstahl, Betrug oder Vandalismus, wenn dieser nicht in Folge eines Einbruchdiebstahls begangen wurde. Eine Erweiterung der Einbruchdiebstahlversicherung ist natürlich möglich und so können auch diese Schadenereignisse abgedeckt werden.

Vor Abschluss einer Einbruchdiebstahlversicherung und zur Prämienberechnung wird der Versicherer das Risiko genau analysieren. Dazu gehört die örtliche Lage des versicherten Objekts (Wohnung mit vielen Nachbarn oder alleinstehende Villa), das Gefahrenpotential eines Betriebes (ein Juwelier hat höheres Gefahrenpotential als ein Bäcker) und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsgläser bzw. Sicherheitstüre oder Alarmanlage.

Achtung:

In jedem Fall gilt für Geld, Sparbücher, Schmuck usw., dass diese Wertsachen in jenem versperrten Behältnis aufbewahrt wird, das laut Polizze dafür vorgesehen ist.

Unabhängig von der Versicherungssumme einer Einbruchdiebstahlversicherung gelten Haftungsgrenzen für Wertsachen  in unterschiedliche Aufbewahrungsorte. Diese variieren von Versicherer zu Versicherer. Bsp.:

a) in Möbeln oder im Safe ohne Panzerung
aa EUR 1.850,– davon freiliegend EUR    370,– für Bargeld, Valuten, Sparbücher
ab EUR 8.000,– davon freiliegend EUR 2.200,– für Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzensammlungen

b) EUR 18.200,– im versperrten eisernen, feuerfesten Geldschrank (mindestens 100 kg Eigengewicht) oder in einer versperrten Einsatzkasse (mindestens 100 kg Eigengewicht)

c) EUR 58.200,– im versperrten Geldschrank (Gewicht über 250 kg) mit besserem Sicherheitsgrad als unter lit. b) beschrieben oder im versperrten Mauer- (Wand-)Safe mit mindestens Schlossschutzpanzer.

Es gibt aber noch weitere Pflichten des Versicherungsnehmers, um eine volle Haftung des Versicherers nicht zu verlieren. Zu diesen Obliegenheiten zählt das ordnungsgemäße schließen und versperren Fenster und Türen, auch wenn die Räumlichkeiten nur kurz verlassen werden.

Wichtig ist außerdem, dass bei einer Einbruchdiebstahlversicherung für ein ständig bewohntes Gebäude das Bewohntsein für einen in der Polizze bestimmten Zeitraum nicht unterbrochen werden darf. So gilt ein Gebäude als ständig bewohnt, wenn für 9 Monate innerhalb eines Jahres eine Person (auch nachts) anwesend ist. Das hat erstens Auswirkung auf die Risikoanalyse vor Vertragsabschluss, als auch für die Haftung im Schadenfall, da dies als Gefahrenerhöhung eingestuft wird und sich dadurch die Leistung des Versicherers reduziert.

Was leistet eine Einbruchdiebstahlversicherung?

Die in der Polizze bezeichneten Sachen des Versicherungsnehmers sind versichert. Als Versicherungswert gilt für Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen der Neuwert. Anders ist das bei Kraftfahrzeugen, Wasser- sowie Luftfahrzeugen. Für diese Sachen gilt der Verkehrswert als Versicherungswert. Für Geld und Geldwerte, Sparbücher ohne Losungswort und Wertpapier gilt der Nennwert bzw. der Marktkurs als Versicherungswert, soweit keine der o.a. Haftungsgrenzen Anwendung findet.

Ein Versicherungsmakler als unabhängiger Berater analysiert Ihren Versicherungsbedarf.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.