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Eine spezielle Form der Lebensversicherung ist eine Kreditrestschuldversicherung. Dabei handelt es sich um eine Risiko-/Ablebensversicherung, die zu Gunsten der kreditgeben Bank vinkuliert oder abgetreten wird.

Bei der Kreditrestschuldversicherung wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers ausgezahlt und dient gewöhnlich der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen.

Welche Besonderheiten sind bei einer Kreditrestschuldversicherung zu beachten?

Eine Ablebens-/Risikoversicherung, auf deren Grundlagen eine Kreditrestschuldversicherung fußt, fällt im Todesfall des Versicherungsnehmers nicht in die Erbmasse, sondern an die im Versicherungsvertrag genannte begünstigte Person.  Dies bedeutet, zum Beispiel im Falle einer Vinkulierung einer Kreditrestschuldversicherung, dass der Kreditgeber die Auszahlung der Versicherungssumme an die begünstigte Person sperren kann, bis der aushaftende Kreditbetrag bezahlt wurde.

Eine weitere Besonderheit bei der Kreditrestschuldversicherung ist, dass sich die Versicherungssumme während der Vertragsdauer = Kreditlaufzeit reduziert. Da sich die Prämie, unter anderem, nach Höhe der Versicherungssumme richtet, verringert sich die Prämie mit laufender Vertragsdauer. Jede Bank wird zum Kreditantrag eine eigene oder von einem banknahen Versicherer eine Kreditrestschuldversicherung anbieten.

Achtung:

Erkundigen Sie sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler über eine Kreditrestschuldversicherung und akzeptieren Sie nicht sofort das Angebot der Bank. Ein Experte findet sicher eine günstigere Variante für Sie.

Bei Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung wird von der Bank meist der Einschluss der Unanfechtbarkeitsklausel verlangt. Im Versicherungsfall kann sich der Versicherer dann nicht auf Anfechtung wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Vorerkrankungen) oder wegen Selbstmord berufen, die grundsätzlich zu den Ausschlussgründen einer Lebensversicherung zählen. Mit dieser Klausel ist gesichert, dass auch in diesen Fällen die Versicherungssumme ausgezahlt wird und eine Rückzahlung der restlichen Kreditsumme möglich wird.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.