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Die erste Leitungswasserversicherung wurde von 130 Jahren in Frankfurt eingeführt. Sie ist heute noch Teil einer Haushalts– bzw. Eigenheimversicherung und bietet Schutz bei Schäden durch Wasseraustritt.

Den genauen Leistungsumfang finden Sie in den Vertragsbedingungen. Grundsätzlich richten sich diese nach den Allgemeinen Bedingungen für Leitungswasserversicherungen (AWB) bzw. den Erweiterungen für Gebäude oder landwirtschaftliche Betriebe.

Was ist durch eine Leitungswasserversicherung gedeckt?

Versichert sind Sachschäden durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser sowie deren unvermeidlichen Folgen. Von einem Schadenereignis spricht man, wenn aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder auf Dauer mit dem Rohrsystem angeschlossene Einrichtungen, die zum Gebrauch und Verbrauch von Wasser bestimmt sind (Waschmaschine, Heizkörper, Boiler…) Leitungswasser austritt und an den versicherten Sachen einen Schaden verursacht.

Bei der Leitungswasserversicherung für Gebäude inkludiert sind Frostschäden an den wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen sowie Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen. Der Versicherungsschutz kann sich also sowohl auf das Gebäude und damit verbunden Teile, als auch auf den Inhalt (Einrichtung, bewegliche Sachen) erstrecken. Versichert sind auch bei einer Leitungswasserversicherung für Gebäude die Auftaukosten sowie die Suchkosten um die Schadenstelle zu finden.

Neben den Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser, sind die unvermeidlichen Folgen daraus, das Abhandenkommen im Zuge eines Schadenereignisses und Folgekosten die durch Niederreisen oder Ausräumen entstehen, von der Versicherung gedeckt. Sehr detailliert aufgelistet sind die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz.

Was sind die Ausnahmen von der Versicherung?

Eine vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie  in den Vertragsbedingungen Ihrer Leitungswasserversicherung. Es können aber einige Ausschlüsse durch eine Erweiterung der Polizze in die Deckung mit aufgenommen werden.

  • Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten
  • Schäden am oder durch das Wärmeabgabesystem einer Fußbodenheizung
  • Schäden an oder durch wasserführende Solaranlagen
  • Schäden an oder durch wasserführende Klimaanlagen
  • Schäden an oder durch Sprinkleranlagen
  • Schäden durch Austreten von Wasser aus Schwimmbecken
  • Schäden an unter Erdniveau befindlichen Waren, die nicht mindestens 12 cm über dem Fußboden lagern
  • Behebung von Verstopfungen jeder Art
  • Wasserverlust, Mietverlust oder andere mittelbare Schäden
  • Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus Witterungsniederschlägen und dadurch verursachten Rückstau, Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen
  • Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von Kriegsereignissen jeder Art, Bürgerkrieg und Kernenergie

Natürlich gibt es auch bei der Leitungswasserschadenversicherung Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer, bei deren Missachtung der Versicherer von der Leistung befreit werden kann.

Welche Pflichten habe ich bei einer Leitungswasserversicherung?

Bevor ein Schaden eintritt ist der Versicherungsnehmer verpflichtet

– die wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Einrichtungen ordnungsgemäß Instand zu halten

– alle Wasserzuleitungen abzusperren, wenn das Gebäude/Wohnung für mehr als 72 Stunden von allen Personen verlassen wird.

Achtung:

Wenn die Waschmaschine oder der Geschirrspüler während des Waschvorgangs unbeaufsichtigt bleibt, kann dies vom Gericht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Dabei wird der Versicherer leistungsfrei.

Bei einem Schadenereignis bzw. wenn ein solches absehbar ist, hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Er muss alles ihm Zumutbare unternehmen, um einen Schaden abzuwehren oder zu begrenzen. Kosten die dadurch entstehen sind aber vom Versicherungsschutz gedeckt.

Wie ist der Versicherungswert geregelt?

Grundsätzlich ist der Versicherungswert bei Gebäuden, Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen als Neuwert gegeben. Als Besonderheit bei einer Leitungswasserversicherung wird für Tapeten, Malereien sowie Wand und Bodenbeläge höchstens der Zeitwert ersetzt.

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sind die inhaltliche Deckung der Versicherung im Einzelnen zu prüfen und gegebenenfalls durch Erweiterungen an Ihre individuellen Anforderungen anzupassen.

Ein unabhängiger Versicherungsexperte findet die passende Leitungswasserversicherung für Ihre Bedürfnisse.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.