Radius: Aus
Radius:
km Set radius for geolocation
Suche

Im Gegensatz zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die einen finanziellen Ausgleich bietet, wenn „der ganze Laden steht“, deckt eine Maschinenbruchversicherung die Kosten, die an einer beschädigten Maschine oder Anlage nach Reparatur oder durch Ersatz entstehen.

Mit einer Maschinenbruchversicherung können sämtliche Maschinen, Apparate, maschinelle Einrichtungen und Geräte versichert werden, die durch keine andere Versicherung (z.B. Elektrogeräteversicherung) gedeckt sind. Egal ob die Versicherung für eine einzelne Maschine, oder für eine gesamte Produktionsstraße abgeschlossen wird, muss eine genaue Spezifikation der versicherten Sache im Vertrag festgehalten werden. Unter anderem zählt dazu das Fabrikat und Typangabe, die Fabrikationsnummer, Baujahr und Neuwert der Maschine. Wesentlich ist auch, dass der Einsatz- bzw. Aufstellort bekannt gegeben wird, da der Schutz nur an diesem Versicherungsort Gültigkeit hat.

Die Maschinenbruchversicherung kann auch für gebrauchte Geräte abgeschlossen werden, sofern sich dieses in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.

Welche Gefahren sind mit einer Maschinenbruchversicherung gedeckt?

Die Versicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eingetretene Schäden, die z.B. durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) oder Naturgewalten (Sturm, Schneedruck) hervorgerufen wurden. Des Weiteren sind technische Gefahren (Material- und Herstellungsfehler) gedeckt und Schäden durch innere Einflüsse (Implosion, Versagen von Sicherheitseinrichtungen) sowie von außen mechanisch einwirkende Ereignisse und böswillige Beschädigung.

Achtung:

Leistungen aus gesetzlicher und vertraglicher Gewährleistung oder Garantie, sowie aus einem Wartungsvertrag sind nicht von der Versicherung gedeckt.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei einer Maschinenbruchversicherung Ausschlüsse. So sind z.B. Schäden im Zusammenhang mit Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen sowie Atomenergie nicht versicherbar. Die folgende, beispielhafte, Aufzählung bietet einen Überblick über Ausschlüsse, welche aber teilweise durch zusätzliche Vereinbarungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden können:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Hagel, Hochwasser, Überschwemmung
  • Fehler die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren
  • optische Mängel
  • Schäden an fahrbaren Maschinen durch Zusammenstoß oder Entgleisung

Klären Sie mit einem Spezialisten die mögliche Erweiterung einer Maschinenbruchversicherung.

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer einer Maschinenbruchversicherung?

Zu den Obliegenheiten zählen, wie bei jeder Versicherung, die Informationspflicht, die Mitwirkungspflicht und die Pflicht der Schadenminderung. Als spezielle Pflicht bei einer Maschinenbruchversicherung, muss die versicherte Anlage in einem technisch einwandfreien Zustand gehalten und alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Es besteht auch die Verpflichtung, die vom Hersteller angegebenen Belastungsgrenzen nicht dauerhaft zu überschreiten.

Als Besonderheit bei den Obliegenheiten muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Versicherer jederzeit Einsicht in den laufenden Betrieb nehmen kann. Über diese und weitere Merkmale einer Maschinenbruchversicherung informiert Sie ein unabhängiger Versicherungsmakler.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.