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Für jeden Betrieb empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

Sei es für produzierende Unternehmen als Erweiterung zu einer technischen Versicherung (z.B. Maschinenbruch) oder für selbständig und freiberuflich Tätige als Einzelvertrag.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig und freiberuflich Tätige (BUFT) bietet speziellen Branchen und KMU`s Schutz bei „Ausfall“ des Unternehmers.

Zum ersten deckt die BUFT den Einkommensverlust bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit der versicherten betriebsführenden Person. Der große Vorteil der BUFT ist, dass diese den Schaden bei Berufsunfähigkeit sowohl aufgrund Unfall, Krankheit und Quarantäne deckt.

Allerdings leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn die versicherte Person zu 100% arbeitsunfähig ist. Es dürfen auch keine leichten Bürotätigkeiten oder eine Aufsicht der Mitarbeiter wahrgenommen werden. Manche Versicherer haben aber nicht nur eine Betriebsunterbrechung bei Personenschaden gedeckt, sondern sind auch weitere Verhinderungsgründe anerkannt.

So heißt es bei einem großen österreichischen Versicherer in den „Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für selbstständig und freiberuflich Tätige (ABFT 2010 i.d.F. 6/2015)“  „… Als sonstiger Verhinderungsgrund gelten
3.1. Tod des Ehegatten bzw. Lebensgefährten, der Eltern (d.s. leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern) oder der Kinder (d.s. leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder);
3.2. Flugverspätung und Flugausfall, wenn der Rückflug nachweislich verspätet ist und dadurch die Rückfahrt zum Betriebsort entsprechend der ursprünglichen Planung zumindest 12 Stunden verzögert wird; 3.3. Kriegsereignisse oder innere Unruhen im Ausland (siehe jedoch Art. 3, Pkt. 3.7.), wenn sich die namentlich genannte Person bei Ausbruch der inneren Unruhen oder der Kriegshandlungen bereits im betroffenen Land aufgehalten hat und nicht aktiv auf Seiten der kriegsführenden Parteien oder der Unruhestifter an Auseinandersetzungen teilgenommen hat. Der Versicherer haftet jedoch nicht, wenn die Abwesenheit der namentlich genannten Person wegen des Einsatzes von ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen) verursacht wird. …“

Ein Experte für Betriebsunterbrechungsversicherungen findet für Sie das passende Produkt.

Als zweites, und das ist das Spezielle an der BUFT, sind auch Betriebsunterbrechungen aufgrund Sachschäden folgender Gefahren gedeckt:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Austreten von Leitungswasser
  • Sturm, Hagel, Schneedruck
  • Erdrutsch und Felssturz

Eine Deckung der Betriebsunterbrechung bei Personen- und Sachschäden ist bei anderen Modellen der Betriebsunterbrechungsversicherung (siehe unten) nicht gegeben. Welche Schadenursachen genau gedeckt werden, sind der jeweiligen Polizze und den Vertragsbedingungen des Versicherers zu entnehmen.

Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Für die Dauer der Betriebsunterbrechung wird eine Taxe aufgrund des Deckungsbeitrages der letzten 12 Monate errechnet (Deckungsbeitrag = Umsatzerlöse minus variable Kosten). Begrenzt wird die Leistung von der Höhe der Haftungssumme (lt. Vertrag) und der Haftungsdauer (meist 12 Monate).

Achtung:

Auch bei der Betriebsunterbrechungsversicherung gilt das Bereicherungsverbot. Daher muss der Versicherungsnehmer den Schaden aus der Betriebsunterbrechung nachweisen und erfolgt eine Prüfung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch einen Sachverständigen.

Der Grundsatz des Bereicherungsverbotes und der Haftungshöhe nach dem Deckungsbeitrag gilt natürlich nicht nur bei der BUFT, sondern auch bei der Deckung von Betriebsunterbrechung in der technischen Versicherung.

Gerade bei komplexen Arbeitsabläufen kann der Ausfall einer einzelnen Maschine den kompletten Stillstand der Produktion bedeuten. Mit der Betriebsunterbrechung einher geht ein Ertragsverlust der ein Unternehmen an seiner Existenz bedrohen kann. Daher sollte mit einem Versicherungsexperten geprüft werden, ob die Erweiterung einer bestehenden Sachversicherung möglich und sinnvoll ist.

Üblicherweise können zu allen technischen Versicherungen die Betriebsunterbrechung oder Mehrkostenversicherung abgeschlossen werden. So besteht die Möglichkeit viele Versicherungen wie z.B. Bauwesen-, Montage-, Maschinen(-bruch)-, Elektrogeräte-, Elektronik- und Photovoltaikversicherung zu erweitern.  

Aber nicht nur ein technischer Schaden kann eine Betriebsunterbrechung verursachen. Eine Absicherung der Gefahren durch Elementarereignissen und weiteren Risiken kann gedeckt werden:

  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz;
  • Kombinierte BU-Versicherung  deckt Sturm-, Hagel- und Schneedruckschaden, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahlschaden und Glasbruchschaden.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung zusätzlicher Gefahren bietet umfangreichen Schutz für eine Vielzahl an Gefahren, die taxativ aufgezählt sind. Die Aufstellung finden Sie hier.

    Wie wird sichergestellt, dass die Deckung einer Betriebsunterbrechung ausreichend ist?

    Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, gerade für produzierende Unternehmen, ist ein komplexes Produkt und keine Versicherung die man schnell zwischen Tür und Angel oder gar Online abschließt. Großer Bedeutung kommt die Beratung und Risikoanalyse eines Experten zu. Dabei werden neben den wirtschaftlichen Kennzahlen (ob und wie lange eine Betriebsunterbrechung ohne Versicherung verkraftet werden kann), auch mögliche Störfälle und die Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe zur Bewertung herangezogen.

    Achtung:

    Wichtig bei Abschluss einer BU-Versicherung ist die genaue Definition, wann die Leistungsfähigkeit des Betriebes wieder voll hergestellt ist. Bei einer technischen Einsatzbereitschaft sind alle Schäden behoben und der Betrieb läuft wieder. Allerdings nicht mit voller Produktivität. Diese ist erst bei wirtschaftlicher Betriebsbereitschaft gegeben. Die Kriterien spielen eine Rolle, bis zu welchem Zeitpunkt eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet.

Aufgrund all dieser Merkmale kann der Versicherungsumfang und die Haftungssumme berechnet werden.

Was ist, wenn der Geschäftsverlauf nicht mit der eingedeckten Versicherungssumme übereinstimmt?

Wenn also in Erwartung von Ertragssteigerungen eine höhere Haftungssumme vereinbart wird, aber die Prognosen nicht erreicht wurden? Da ja die Leistung des Versicherers nach dem Deckungsbeitrag der letzten 12 Monate berechnet wird, war das Unternehmen überversichert. Für diese Fälle bieten die Versicherungsunternehmen eine Prämienrückgewähr an. Nach Ablauf des Geschäftsjahres können dem Versicherer die Kennzahlen (Bilanz) übermittelt werden. Auf dieser Grundlage wird die Versicherungssumme für die Vergangenheit neu berechnet und die zu viel bezahlte Prämie refundiert.

Ein Versicherungsexperte berät Sie unabhängig und umfassend über Betriebsunterbrechungsversicherungen.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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