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In der technologischen Welt von heute umgeben wir uns mit immer mehr elektronischen Geräten. Trotz gesetzlicher Gewährleistung und umfangreichen Garantie- oder Wartungsverträgen bleiben viele Risiken, die mit einer EDV-Versicherung abgedeckt werden können.

Versicherbar sind elektronische und elektromagnetische Anlagen und Geräte, wie zum Beispiel Kommunikationsanlagen, Computer und Großrechner, EDV-Anlagen und damit verbunden Geräte wie Drucker oder Monitor. Nicht versichert sind, mit dem Gerät in Zusammenhang stehende, Betriebsmittel und Verschleißteile, Software und Daten sowie externe Datenträger (hier empfiehlt sich der Abschluss einer Informationsverlust- und Datenträgerversicherung).

Welche Schäden sind mit einer EDV-Versicherung abgedeckt?

Mit einer EDV-Versicherung sind Schäden gedeckt, die verursacht wurden durch

  1. Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Sabotage
  2. Mechanisch einwirkende Gewalt
  3. Implosion und Unterdruck
  4. Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art
  5. Elementarschäden
  6. Brand
  7. Wirkung der elektrischen Energie (auch indirekter Blitzschlag)
  8. Einbruchdiebstahl, Einbruch, Raub, Vandalismus
  9. Glasbruch (Display)

Achtung:

Die Beschädigungen deren Ursache in Pkt. a. und g. liegen, müssen ohne visuelle Hilfsmittel, also augenscheinlich, erkennbar sein.

Durch eine Erweiterung für elektromechanische Anlagen ist es möglich, dass auch Schäden gedeckt sind, die nicht ohne visuelle Hilfsmittel erkennbar sind, sowie deren Ursache in Konstruktions-, Berechnungs-, Material-, Werkstätten- und Montagefehler liegen.

Was ist von einer EDV-Versicherung ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, für die im Zuge einer gesetzlichen Gewährleistung oder vertraglichen Garantie sowie aufgrund eines Wartungsvertrages gehaftet werden muss. Ein weiterer Ausschließungsgrund ist die Tatsache, dass ein Schaden durch eine andere Versicherung (Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung) gedeckt ist, da eine EDV-Versicherung immer sekundär zur Anwendung kommt. Zusätzlich gelten für die elektronischen Bauteile folgende Ausschließungsgründe:

  • Konstruktions- Berechnungs-, Material-, Werkstätten- und Montagefehler
  • Geräteinterne unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie
  • Wirkung der elektrischen Energie von außen, wenn diese Beschädigungen ohne Hilfsmittel visuell nicht erkennbar sind (z.B. indirekter Blitz, Störung des Stromnetzes, Überspannung, etc.)
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, wenn auch diese Schäden visuell ohne Hilfsmittel nicht erkennbar sind.

Welche Verpflichtungen für den Versicherungsnehmer bestehen bei einer EDV-Versicherung?

Wie bei jeder Versicherung zählt zu den Obliegenheiten, die Informationspflicht und die Pflicht zur Mitwirkung sowie die Schadenminderungspflicht. Vor Schadeneintritt zählt es zur Pflicht des Versicherungsnehmers die versicherte Sache in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten, für eine regelmäßige Wartung zu Sorgen und nicht absichtlich oder ständig zu überlasten. Nach einem Schadenfall, bzw. wenn dieser absehbar ist, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden abzuwehren oder zu begrenzen (Schadenminderungspflicht). In der EDV-Versicherung wird eine grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit nach Schadeneintritt zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt, wenn dadurch weder die Feststellung des Schadens noch die Schadenhöhe beeinflusst wurde. 

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer, abzüglich eines Selbstbehalts, die Reparaturkosten, wobei Änderungen oder Verbesserungen am Gerät zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust wird Ersatz für den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Schadens geleistet. Erfolgt keine Wiederbeschaffung ersetzt der Versicherer nur den Marktwert. Aufgrund des technologischen Fortschritts und Preisverfalls, bleibt bei diesem Deckungsumfang ein erheblicher finanzieller Nachteil beim Versicherungsnehmer. Daher ist es üblich eine EDV-Versicherung mit einer Neuwertklausel zu ergänzen.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft auch, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Kontaktieren Sie einen Experten für EDV-Versicherungen in Ihrer Nähe.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.