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Bei der Eigenheimversicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung. Dabei werden die Versicherungen für unterschiedliche Risiken zu einer Polizze zusammengefasst.

Um Ihr Eigenheim rundum abzusichern, können folgende Risiken abgedeckt werden:

  • Feuer
    • Brand
    • Blitzschlag
    • Explosion
    • Flugzeugabsturz
  • Sturm
    • Wind mit mehr als 60 km/h
    • Hagel
    • Schneedruck
    • Felssturz/Steinschlag
    • Erdrutsch
  • Leitungswasserschaden
    • Die allgemeine Leistungswasserversicherung deckt unmittelbare Schäden durch Wasseraustritt aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Systemen wie Heizkörper, Waschmaschine usw.
    • Bei der Gebäudeleitungswasserversicherung sind zusätzlich sowohl Frostschäden und Auftaukosten als auch Bruchschäden und Suchkosten gedeckt. Zum Gebäude zählen auch Baubestandteile und Zubehör z.B. Blitzschutzanlagen, Aufzugschächte, Liftanlagen, Markisen etc.
    • Als besondere Obliegenheit bei einer Leitungswasserversicherung müssen sämtliche Wasserleitungen abgesperrt werden, wenn das Gebäude für mehr als 72 Stunden (= 3 Tage) verlassen wird.
  • Einbruchdiebstahl
    • Voraussetzung für eine Leistung aus der Einbruchdiebstahlversicherung ist ein Einbruch durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenster o.ä. oder das Überwinden erschwerender Hindernisse. Ein einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
      Achtung: Besondere Beachtung gilt den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; wenn bei gekipptem Fenster das Gebäude verlassen wird, bedeutet dies eine grob fahrlässige Herbeiführung des Einbruchdiebstahls.
  • Glasbruch
    • Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasung bis zur vereinbarten Scheibengröße; unabhängig von der Schadensursache; allerdings sind Folgeschäden nicht gedeckt.
    • Gebäude-Glaspauschalversicherung; gesamte Verglasung (auch Kunststoff) inkl. Bewegungs- und Schutzkosten, Entsorgungskosten und Kosten für Notverglasung.
  • Haftpflicht
    • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutz
    • Rechtsschutzversicherung für Eigenheim und Miete

Der Deckungsumfang der Eigenheimversicherung kann sich auf Schäden an fixen Bestandteilen des Gebäudes, auf Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, sowie Nebengebäude auf dem Grundstück (Garage, Schuppen…) erstrecken.

Schäden durch erweiterte Elementargefahren wie Hochwasser, Lawinen etc. und Aufräumungskosten, Abbruch- und Entsorgungskosten müssen separat eingedeckt werden.

Wenn Sie das Gebäude selbst errichten empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die sich auf Ihrem Grundstück ereignen bzw. dort Ihren Ursprung haben (z.B. Schäden an der Statik am Nachbarhaus aufgrund Grabungsarbeiten auf Ihrem Grundstück).

Maßgebliche Änderungen wie Besitzerwechsel oder Neu- und Umbauten müssen dem Versicherer gemeldet werden. Wenn dies unterlassen wird besteht die Gefahr, dass der Versicherer nicht oder nur zum Teil leisten muss (Unterdeckung).

Genauso wichtig ist die umgehende Meldung eines (potenziellen) Schadens. Notieren Sie alle Daten und dokumentieren Sie den Schaden sofort. Experten Ihres Versicherers bewerten den Fall und können die nötigen Schritte einleiten.

Für eine umfangreiche Absicherung prüfen Sie auch die Leistungen im Katastrophenfall. Elementarschäden sind nicht automatisch in voller Höhe gedeckt. Lassen Sie sich die Erklärung der Begriffe (Hochwasser, Lawine…) schriftlich geben, damit im Fall der Fälle nach dem Schaden nicht noch eine böse Überraschung auf Sie zukommt.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.