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Eine spezielle Versicherung in der Landwirtschaft ist die Hagelversicherung. Die Österreichische Hagelversicherung wurde 1947 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet Die Hagelversicherung in ihrer ursprünglichen Form deckt nur jene Schäden an versicherten Bodenerzeugnissen, die durch Hagelschlag verursacht werden (Hagelschäden, die z.B. an Gebäuden entstehen sind mit einer Sturmversicherung gedeckt). Schäden durch andere Elementarereignisse oder tierische Schädlinge, können mittels Erweiterung der Hagelversicherung oder Abschluss einer Landwirtschafts– oder Agrarversicherung gedeckt werden.

Was ist mit einer Hagelversicherung versichert?

Die Versicherung kann als Basisversicherung für einzelne Kulturgruppen (Acker- und Grünland, Weinbau, Obstbau, Gemüse- und Gartenbau), oder als pauschale Flächenversicherung abgeschlossen werden. Bei einer Basisversicherung muss der gesamte Anbau einer Fruchtgattung versichert werden. Bei einer Pauschalversicherung werden folgende Kulturgruppen zusammengefasst:

  • Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Menggetreide)
    Mais (Körner-, Silo- , Grün- und Saatmais)
  • Hackfrüchte (Kartoffel, Zucker- und Futterrüben)
  • Weintrauben
  • Ölkürbis
  • Öl- und Eiweißpflanzen (Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platterbse, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich)
  • Andere Alternativpflanzen (Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und Gewürzpflanzen, Amarant, Quinoa, Energiegras, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen, Phacelia)
  • Grünland und Ackerfutter sowie Blattkräuter wie Ampfer, Apfelminze, Dillkraut, Hanfblätter, Johanniskraut, Kamille, Korianderblatt, Mutterkraut, Pfefferminze, Orangenminze, Schlüsselblumen, Thymian und Zitronenmelisse können in der separat versichert werden.

Die Hagelversicherung erstattet im Schadenfall nicht den Verlust des Substanzwertes, sondern ersetzt die Ertragsminderung, die durch die Bodenerzeugnisse ohne Hagelschlag erzielt hätte werden können. Wird auf einer Fläche nach einem entschädigten Hagelschaden wieder angebaut, haftet der Versicherer innerhalb einer Versicherungsperiode bis zur vereinbarten Versicherungssumme, abzüglich der für diese Fläche geleisteter Entschädigungszahlung.

Welche Besonderheiten gibt es bei einer Hagelversicherung?

In diesem Zusammenhang gibt es, neben den üblichen Pflichten eines Versicherungsnehmers, wie Schadenminderungspflicht usw.,  zwei wichtige Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Zum einen muss ein Schadenfall innerhalb von vier Tagen schriftlich dem Versicherer gemeldet werden. Zum anderen darf der Versicherungsnehmer an den geschädigten Bodenerzeugnissen ohne Einwilligung des Versicherers keine Änderungen vornehmen. Damit wird eine ordnungsgemäße Begutachtung und Feststellung des Schadens ermöglicht.

Achtung:

Ist die Reife der Bodenerzeugnisse soweit fortgeschritten, dass es eine ordnungsgemäße Wirtschaft notwendig macht, muss die Schadenmeldung binnen 24 Stunden erfolgen und kann dann sofort mit der Ernte begonnen werden. Fünf Flächen der beschädigten Kultur müssen unberührt bleiben, um eine objektive Schadenbegutachtung möglich zu machen.

Abweichend von vielen Versicherungsverträgen  ist das Haftungsende bei einer Hagelversicherung. So ist  die Dauer der Haftung natürlich mit dem Ende der vereinbarten Versicherungsperiode begrenzt. Die Haftung erlischt aber vorher, wenn die versicherten Bodenerzeugnisse geerntet wurden. Darunter versteht man nicht nur die Verbringung vom Felde. Auch sobald diese vom Boden abgetrennt oder in Sammelhaufen zusammen gebracht wurden, ist die Haftung des Versicherers beendet.

Weitere Besonderheiten einer Hagelversicherung:

  • Bei Besitzwechsel oder Tod des Besitzers gehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsverhältnisses auf den Käufer bzw. die Erben über.
  • Die Prämie errechnet sich aus der Versicherungssumme und dem Tarifsatz. Der Tarifsatz richtet sich nach der Hagelempfindlichkeit der Kultur und der örtlichen Gefahr.

Klären Sie mit einem unabhängigen Experten in Ihrer Nähe den Versicherungsbedarf für Ihren Betrieb und die Vertragsbedingungen bei einer Hagelversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.