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Um die Insassen eines KFZ gegen Personenschäden abzusichern steht eine Insassenunfallversicherung zur Verfügung. Diese Sonderform einer Unfallversicherung ist auf die Schäden aus der Benützung eines KFZ beschränkt.

Ein großer Vorteil einer Insassenunfallversicherung ist, dass die Leistung verschuldensunabhängig erbracht wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch der Lenker eines KFZ durch diese Versicherung abgesichert ist, da Eigenschäden bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind. Grundlage für die Insassenunfallversicherung sind die Bestimmungen der Einzelunfallversicherung, mit der Einschränkung, dass der Personenschaden durch einen Unfall verursacht wurde, der beim 

  • Lenken
  • Benutzen
  • Behandeln
  • Be- und Entladen
  • Einweisen
  • Ein- und Aussteigen

eines KFZ passiert. Für einen Anspruch aus der Insassenunfallversicherung muss die geschädigte Person zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt sein, bzw. sich mit Einverständnis des Lenkers im Fahrzeug befinden oder eine der o.a. Tätigkeiten durchführen.

Ausgeschlossen sind also die Benützung und Tätigkeiten, die nicht mit dem Einverständnis des Verfügungsberechtigten des Fahrzeuges erfolgen. Genauso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Vorbereitung/Begehung von gerichtlich strafbaren Handlungen. Weitere Ausschließungsgründe sind Schäden die bei der Teilnahme von kraftsportlichen Veranstaltungen verursacht wurden. Sehr wohl versichert sind Schadenereignisse, im Rahmen von Gleichmäßigkeitsrennen auf Straßen mit öffentlichen Verkehr.

Wie wird ein Unfall in der Insassenunfallversicherung definiert?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf ihren Körper wirkendes Ereignis(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gelten auch folgende, unfreiwillig erlittene Ereignisse:

  • Ertrinken
  • Verbrennungen, Verbrühungen
  • Einwirken von Blitzschlag oder elektrischem Strom
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, es sei denn, dass diese Einwirkungen allmählich erfolgen
  • Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, es sei denn, dass diese Einwirkungen allmählich erfolgen
  • Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln

Achtung:

Die Verletzung muss beim Lenken oder einer Tätigkeit im ursächlichen Zusammenhang mit dem KFZ verursacht werden.

Welche Pflichten sind bei einer Insassenunfallversicherung zu berücksichtigen?

Neben den Obliegenheiten einer Unfallversicherung ist es, u.a. die Pflicht des Versicherungsnehmers, folgende Vorgaben einzuhalten. So muss der Lenker eine kraftfahrrechtliche Lenkerberechtigung besitzen und darf beim Lenken nicht durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sein. Weitere Obliegenheiten sind die Schadenminderungspflicht (Vermeidung oder Verhütung einer Erhöhung der Gefahr), Informationspflicht (Unfallmeldung innerhalb einer Woche) und Mitwirkungspflicht (zur Feststellung des Sachverhaltes). Eine Verletzung der Obliegenheit kann den Versicherer von der Leistung befreien. Eine Besonderheit bei der Insassenunfallversicherung sind die Vertragsformen.

Welche Versicherungsformen gibt es bei der Insassenunfallversicherung?

  • Pauschalsystem: Die Versicherungssumme wird auf die einzelnen Personen aufgeteilt. Die auf die geschädigten Personen entfallende Summe erhöht sich um 100% bzw. 150%, wenn sich zwei bzw. drei oder mehrere Personen im Fahrzeug befinden.
  • Platzsystem: Für jeden Platz (lt. Zulassungsbescheinigung) wir die gleiche Versicherungssumme vereinbart.
  • Lenkerunfallversicherung: Nur der Lenker des Fahrzeuges ist versichert.
  •  Aufsassen-Unfallversicherung: Eine Versicherung für den Lenker/Benutzer eines Zweirades, analog der Insassenunfallversicherung.
  • Personensystem: Versicherung gilt für die namentlich genannten Personen, unabhängig vom Fahrzeug.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler klärt mit Ihnen Möglichkeit der Insassenunfallversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.