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Genauso wie die gesetzliche Unfallversicherung, ist auch die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Dabei besteht auch Versicherungsschutz für Angehörige und Pensionisten. In Österreich gibt es 19 Sozialversicherungsträger, die im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammen geschlossen sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Mutterschaft. Die gesetzliche, genauso wie die private, Krankenversicherung erbringt entweder eine Geldleistung (Krankengeld, Wochengeld) oder eine Sachleistung wie z.B. Krankenbehandlung Anstalts- oder Hauskrankenpflege. Bei einer Krankenbehandlung kann sich die versicherte Person zwischen einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt entscheiden.

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Achtung:

Bei der Behandlung durch einen Wahlarzt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur das tarifmäßige Honorar und nicht die tatsächlichen Kosten übernommen.

Dieser Nachteil lässt sich mit einer privaten Krankenversicherung ausgleichen. So heißt es im Versicherungs-Vertragsgesetz (VersVG) § 178b (1): „Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen einschließlich medizinischer Betreuung und Behandlung bei Schwangerschaft und Entbindung im vereinbarten Umfang zu ersetzen.“ Dies bedeutet, dass keine Einschränkung, außer in der Polizze vereinbarte, für Leistungen gibt.

Ihr Versicherungsexperte  klärt Sie über die vielen Vorteile einer privaten Krankenversicherung auf und findet das beste Angebot für Sie.

Als Privatpatient stehen Ihnen mehr Behandlungsmöglichkeiten zu, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. ein Wahlarzt ohne Kassenvertrag für alternative Heilmethoden (Traditionelle Chinesische Medizin). Aber nicht nur die freie Arztwahl ist von einer privaten Krankenkostenversicherung gedeckt.

Jede medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen wird von der Versicherung übernommen. So ist auch der Aufenthalt in einem Spital auf der „Sonderklasse“ mit eingeschlossen. Der Aufenthalt in einem Vertragsspital wird zur Gänze vom Versicherer übernommen. Die Versicherungsunternehmen veröffentlichen jährlich eine Liste mit Krankenhäusern, mit denen eine vertragliche Vereinbarung  besteht. In dem Vertrag wird eine Vielzahl von Kriterien geregelt, wie z.B. die genau Definition einer „Sonderklasse“, Höhe der Honorare und die Details zur Kostenübernahme und Direktverrechnung. Dies ist für den Versicherten deshalb wichtig, weil es die direkte Verrechnung der Spital- und Behandlungskosten zwischen Krankenanstalt und Versicherer ermöglicht, ohne dass der Patient für die Kosten in Vorleistung gehen muss.

Da bei all den o.a. Leistungen die Kosten vom Versicherer übernommen werden, spricht man hier von Schadenversicherung. Die zwei Summenversicherungen der Krankenversicherung finden Sie untenstehend.

Was ist von der Deckung einer privaten Krankenversicherung ausgenommen?

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier Ausschlussgründe. So wird folgendes nicht übernommen:

  • Kosmetische Behandlungen und Operationen ohne zwingende medizinische Indikation, ausgenommen zur Beseitigung von Unfallfolgen
  • Zahnimplantationen (können mit einer Zahnkostenversicherung eingedeckt werden)
  • Präventive Behandlungen (diese können bei manchen Versicherern durch Zusatzbausteine inkludiert werden)
  • Krankheiten und Unfälle infolge von missbräuchlichen Genuss von Alkohol oder Suchtgiften, sowie Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
  • Krankheiten und Unfälle infolge aktiver/schuldhafter Beteiligung an Unruhen und Raufhandel sowie gerichtlich strafbaren Handlungen.

Weiters ausgenommen sind Heilbehandlungen, die bereits vor Abschluss der privaten Krankenversicherung begonnen bzw. für bestehende Krankheiten und Unfallfolgen, die dem Versicherer bei Vertragsabschluss nicht bekannt gegeben wurden. Diese Punkte fallen in die vorvertragliche Anzeigepflicht. Damit ist nicht nur der Versicherer leistungsfrei, sondern besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer den Vertrag kündigt. Die Einhaltung der Obliegenheiten und die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sind enorm wichtig.

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Achtung:

Durch falsche Angaben zu Vorerkrankungen und Lebensumfeld lassen sich vielleicht ein paar Euro bei der Prämie sparen, aber im Schadenfall schaut der Versicherungsnehmer durch die Finger und muss alles selbst bezahlen.

Ein unabhängiger Vermittler von privaten Krankenversicherungen wird viel Wert auf die richtigen Angaben bei Vertragsabschluss legen und zeugt von Seriosität des Versicherungsmaklers.

Damit der Versicherer eine Geldleistung an die versicherte Person leistet, gibt es zum einen die Krankenhaus-Taggeldversicherung und zum anderen die Krankengeldversicherung.

Wenn der Versicherte für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen Betrag erhalten möchte ist eine Taggeldversicherung abzuschließen. Ein vereinbarter Betrag wird pro Tag an den Patienten/Versicherten ausbezahlt.

Um die finanzielle Lücke bei 100% Arbeitsunfähigkeit während einer Krankheit abzudecken, gibt es die Krankengeldversicherung. Mit dieser Versicherung wird der Verdienstentgang abgegolten. Die Höhe der Leistung ist vom Einkommen/Gehalt abhängig.

Beide Versicherungen können natürlich in eine Krankenkostenversicherung integriert werden und damit sind Sie im Krankheitsfall rundum abgesichert.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler findet auch für Sie die günstigste private Krankenversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.