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Fast alle Österreicherinnen und Österreicher (98%) sind durch eine staatliche Pension im Alter versorgt. Aber die Höhe der Pension ist durch das Beitrags- und Umlagesystem begrenzt und wird auch nicht steigen.

Dadurch und durch die Tatsache, dass Sie auch in Ihrer Pension nicht den Lebensstandard senken wollen, entsteht eine Pensionslücke. Der Auszug aus Ihrem Pensionskonto verdeutlicht das anschaulich.

Ein Experte für die Pensionsvorsorge errechnet die zu erwartende Pensionslücke und findet die passende Vorsorgeversicherung für Sie.

Die private Vorsorge ist auch Teil des 3-Säulenmodells der Altersvorsorge. Neben der staatlichen Pensionsvorsorge (1. Säule) wird zwischen der betrieblichen (2. Säule) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) unterschieden. Gemeinsam ist der 2. und 3. Säule, dass sie eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung darstellen. (Quelle: Sozialministerium).

Mit einer Lebensversicherung kann aber nicht nur für die Pension Vorkehrung getroffen werden. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit ist die Vorsorge für die Ausbildung der Kinder oder als Besicherung für einen Kredit. Genauso lassen sich, im Todesfall des Versicherungsnehmers, die Hinterbliebenen finanziell absichern.

Welche Arten der Lebensversicherung gibt es?

Je nachdem, was mit einer Versicherung erreicht werden soll, gibt es unterschiedliche Produkte, die unter dem Begriff Lebensversicherung zusammengefasst werden können:

  • Erlebensversicherung – Ansparmöglichkeit ohne Ablebensschutz. Zum Vertragsablauf wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei Ableben des Versicherungsnehmers vor Vertragsende, werden eingezahlten Nettoprämien plus bis dahin erzielte Gewinne an die Erben/Begünstigten ausgeschüttet.
  • Er- und Ablebensversicherung – Bei diesem Modell wird die vereinbarte Summe entweder bei Vertragsende oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Eine Variante davon ist die Er- und Ablebensversicherung auf verbundene Leben. Dabei wird bei Ableben eines Versicherten die Summe an den anderen Versicherungsnehmer ausbezahlt. Diese Versicherung dient als gegenseitige Vorsorge unter Ehepaaren oder Geschäftspartner.
  • Term fix-Versicherung – Die ideale Möglichkeit um für ein bestimmtes Ereignis vorzusorgen. Sei es die Heirat eines Kindes oder der Studienabschluss eines Enkels. Bei vorzeitigem Ableben des Versicherungsnehmers sind keine Prämien mehr zu bezahlen, die Versicherungssumme wird aber wie vereinbart zum bestimmten Termin an die begünstigte Person ausbezahlt.
  • Ablebensversicherung – Die Versicherungssumme wird nur bei Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 30 Jahre. Die Versicherung gibt es in der Variante der Kreditrestschuldversicherung, wobei die Versicherungssumme während der Laufzeit sinkt und damit genau den aushaftenden Kreditbetrag abdeckt.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung – Dabei werden die Prämien in Investmentfonds veranlagt. Das Risiko der Wertentwicklung liegt beim Versicherungsnehmer. Das Ergebnis dieser Veranlagung wird bei Vertragsende ausbezahlt. Es kann eine garantierte Mindestauszahlung vereinbart werden. Bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers muss der Versicherer eine Mindestsumme an die Erben/Begünstigen leisten.
  • Pensionsversicherung – Bei dieser Versicherung wird bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der zukünftigen Rentenzahlung vereinbart. Die monatliche Rente wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt bis zum Ableben des Versicherten ausbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Witwen-/Witwenübertragung des Pensionsanspruches zu vereinbaren.
  • Prämienbegünstige Zukunftsvorsorge – Der Versicherte erhält vom Staat einen Zuschuss auf die geleistete Prämie. Eine weitere Besonderheit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist, dass für die Veranlagung in einer Bandbreite von 5% – 60% in Aktien erfolgen muss. Mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers nimmt der Aktienanteil ab und damit das Risiko aus der Veranlagung. Als Kapital im Rentenfall garantiert der Versicherer die eingezahlten Prämien plus staatlicher Förderung. Die monatliche Rente wird lebenslang an den Versicherungsnehmer bezahlt und ist einkommenssteuerfrei. Bei vorzeitiger Auflösung (frühestens nach 10 Jahren möglich) und bei Kapitalablöse (einmalige Auszahlung) geht die Steuerfreiheit verloren und es müssen Teile der staatlichen Förderung zurückbezahlt werden.

    Achtung:

    Der Zuschuss in der Höhe von 4,25% auf die Prämien ist mit jährlich € 108,85 gedeckelt. Es wird also nur eine Jahresprämien von EUR 2.561,22 gefördert.

Sei es also ein Zusatzeinkommen in der Pension, die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen oder einfach zum Vermögensaufbau – mit einer Lebensversicherung lässt sich für Vieles vorsorgen.

Bei der Lebensversicherung gibt es, wie bei jeder Versicherung, Pflichten und Rechte, die jedoch von anderen Versicherungen abweichen.

Bei den Obliegenheiten sei die vorvertragliche Anzeigepflicht hervorgehoben. Damit ist der Versicherungsnehmer verpflichtet bei Vertragsabschluss „…alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen …“ (§ 16 VersVG). Dies bedeutet z.B., dass eine lebensverkürzende Krankheit, an welcher der Versicherungsnehmer erkrankt ist, dem Versicherer bei Abschluss des Vertrages bekannt gegeben werden muss.

Als Besonderheit gilt auf der anderen Seite das Recht auf Prämienfreistellung oder Erstattung des Rückkaufwertes. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit den Vertrag prämienfrei stellen. Der Vertrag bleibt, bei verkürzter Leistung, bestehen. Diese Möglichkeit ist der vorzeitigen Auflösung vorzuziehen, da beim Rückkauf (vor allem nach kurzer Laufzeit) mitunter weniger ausbezahlt wird als bisher Prämien gleistet wurden.

Ihr Versicherungsmakler informiert Sie ausführlich über alle Arten der Lebensversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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