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Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Thema „Erneuerbare Energie“. Ein Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer hat die Möglichkeit, mittels Solaranlage umweltfreundliche Energie zu produzieren. Unter dem Begriff Solarenergie werden gewöhnlich zwei Arten der Energiegewinnung durch die Sonne zusammengefasst. Zum einen versteht man damit die Solarthermik, also die Solarwärme. Damit wird mittels Kollektoren die Sonnenenergie in Wärme umgewandelt/gespeichert und sorgt so für eine Gebäudeheizung und -klimatisierung. Zum anderen versteht man unter Solarenergie die Photovoltaik, die Erzeugung von Strom. Die Photovoltaikanlagen in Österreich produzieren im Jahr über 780 GWh Strom. Die Kollektoren, die einer Fläche von 5 Mio. m² entsprechen, erzeugen einen Jahreswärmewert von über 2000 GWh.

Diese Anlagen sind den Elementen ausgesetzt.Trotz Gewährleistung und umfangreicher Garantien empfiehlt sich der Abschluss einer Solaranlagenversicherung, die eine spezielle Form einer Elektronikversicherung darstellt.

Nicht nur Sachschäden aufgrund Naturereignissen sind versichert. Gedeckt sind auch Schäden durch menschliches oder technisches Versagen. Versichert sind alle Sachen, die für die Funktion einer Solaranlage notwendig sind. Neben den Solarmodulen auch Leitungen, Wechselrichter, Regeltechnik usw.

Welche Gefahren und Schäden sind mit einer Photovoltaikversicherung abgedeckt?

Eine Solaranlagenversicherung deckt Schäden, die eine menschliche oder technische Ursache haben, sowie Elementarschäden. Versichert sind Schäden, die u.a. verursacht wurden durch

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Diebstahl
  • Überspannung und Kurzschluss
  • Konstruktions-, Montage- und Berechnungsfehler
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Hochwasser, Sturm, Hagel, Schneedruck

Welche Kosten werden von der Photovoltaikversicherung nicht übernommen?

Von der Versicherung nicht gedeckt sind z.B.

  • Aufräum- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • schadenbedingte Kosten an Fassaden und Dächern
  • zusätzliche Schadensuchkosten

Achtung:

Viele Kosten können durch eine Erweiterung der Solaranlagenversicherung mit eingedeckt werden. Fragen Sie einen Versicherungsexperten um die Möglichkeiten eines erweiterten Schutzes.

Eine Besonderheit bei der Photovoltaikversicherung ist die Versicherbarkeit des Ertragsausfalles aus einer Unterbrechung der Einspeisung. Zu viel produzierter Strom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Betreiber eine Photovoltaikanlage erhält dafür vom Energielieferanten eine Vergütung. Bei einem Ausfall der Anlage aufgrund eines versicherten Schadens, ersetzt der Versicherer den vereinbarten Betrag pro kW. Der Versicherer leistet die Entschädigung, solange die Wiederherstellung der funktionstüchtigen Anlage dauert. Die Dauer der Entschädigungsleistung ist aber gewöhnlich mit 12 Monate begrenzt.

Wichtig bei einer Solaranlagenversicherung ist die Klausel, dass die Wiederbeschaffungskosten ersetzt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung, kann nach einem Schaden eine Solaranlage nicht mehr in den ursprünglichen technischen Zustand hergestellt werden. Solarmodule werden mitunter zwar günstiger aber auf alle Fälle leistungsstärker. Ein Tausch mit der neuen Generation von Solarmodulen kommt also einer Verbesserung gleich, die üblicherweise zu Lasten des Versicherungsnehmers geht. Eine solche Vereinbarung, betreffend der Wiederbeschaffungskosten bzw. eine Neuwertklausel, ist generell bei einer Elektronikversicherung zu empfehlen.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler in Nähe berät Sie ausführlich zu den Besonderheiten einer Solaranlagenversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.