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Bis zu einem gewissen Deckungsumfang sind Ihre Sportgeräte in einer Haushaltsversicherung mitversichert. Geschützt sind diese in den Versicherungsräumlichkeiten und am Versicherungsgrundstück. Einen weltweiten Schutz bietet die Haushaltsversicherung nur gegen bestimmte Gefahren (z.B. Beraubung), allerdings mit begrenzter Versicherungssumme.

Da in manches Hobby nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld investiert wird, soll der materielle Wert gut abgesichert werden. Eine Sportgeräteversicherung schützt vor den finanziellen Nachteilen, wenn die Ausrüstung gestohlen, beschädigt oder zerstört wird.

Achtung:

Wichtig ist dabei zu beachten, dass mit einer Sportgeräteversicherung nur die Sachschäden am Eigentum des Versicherungsnehmers gedeckt sind (Kaskoversicherung). Beschädigungen an Sachen von Dritten oder gar Personenschäden aus der Ausübung des Sports sind nicht versichert. Dafür ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung notwendig.

Für die Ausrüstungen einiger Sportarten gibt es spezielle Versicherungsprodukte. So sind Versicherungen am Markt, die folgende Geräte versichern: 

  • Angelausrüstungen
  • Fahrräder
  • Golf-Equipment
  • Jagd- und Sportwaffen
  • Tauchausrüstungen

Welche Besonderheiten sind bei einer Sportgeräteversicherung zu beachten?

Die Grundlage der Sportgeräteversicherung sind die „Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen“ (AÖTB). Damit einher geht von vornherein, ein Versicherungsschutz während des Transports.

Wenn die Tauchgeräte, während diese im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Abhandenkommen (z.B. Einbruchdiebstahl), ist dieser Verlust gedeckt. Natürlich besteht auch Versicherungsschutz, wenn die versicherte Sache bei einem Unfall des Transportmittels beschädigt oder zerstört wird.

Die Deckung dieser Gefahren gilt auch, wenn die Sportausrüstung im Gewahrsam eines Beherbergungsbetriebes ist. Wenn die Ausrüstung aus einem Fahrzeug (z.B. eigener PKW oder Leihwagen) gestohlen wird, ist dieser nur gedeckt, wenn die Sportgeräte im Kofferraum versperrt waren und der Diebstahl in Tateinheit mit einem Einbruch begangen wurde. Genauso versichert ist die Sportausrüstung, wenn das ganze Fahrzeug gestohlen wird.

Versichert sind weiteren Gefahren, wie:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Naturkatastrophen wie Sturm, See- u. Erdbeben, Vulkanausbruch
  • Strandung, Schiffbruch oder Sinken von Wasserfahrzeugen
  • Notlandung von Luftfahrzeugen
  • Einsturz von Lagergebäuden oder Brücken
  • Entgleisung

Da eine Sportgeräteversicherung auch die Gefahren während des Transports deckt, wird keine Reisegepäckversicherung notwendig sein. Zu achten ist aber, ob die Versicherung nur in Europa Gültigkeit hat oder weltweit Deckung bietet. Eventuell muss eine Erweiterung der Polizze vorgenommen werden.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler findet den besten Versicherungsschutz für Ihre wertvolle Sportausrüstung.

Zu beachten ist weiters, ob der Versicherer im Schadenfall den Neuwert oder nur den Zeitwert ersetzt. Der Neuwert ist der Wert, der allgemein erforderlich ist, um eine neue Sache gleicher Art und Güte anzuschaffen. Als Zeitwert wird jener Wert bezeichnet, welche die versicherte Sache zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Schadens hatte. Der Zeitwert einer Sache ermittelt sich aus dem Neuwert, Alter, Gebrauch und der Abnutzung, und ist naturgemäß niedriger als der Neuwert und für den Versicherungsnehmer auf alle Fälle weniger als die Sache für ihn Wert ist. 

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.