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Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung. Erst dann sind Sie WIRKLICH unfallversichert.

Denn die verpflichtete gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Der § 175 Abs. 1 ASVG definiert den Arbeitsunfall wie folgt:  „Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.“ Der Unfall muss in Ausübung der Erwerbstätigkeit oder beim Weg zum oder vom Arbeitsplatz passieren. Analog zu Erwerbstätigkeit und Arbeitsplatz gelten die Bereiche Schule, Studium und verpflichtendes Kindergartenjahr.

Ebenfalls einem Arbeitsunfall gleichgestellt werden Handlungen im Fremdinteresse die in § 176 ASVG aufgeführt sind. Unter anderem ist dies die Mitarbeit bei bestimmten freiwilligen Organisationen wie Rotes Kreuz oder Freiwillige Feuerwehr. Auch die (versuchte) Rettung von Personen aus tatsächlichen oder vermeintlichen Gefahrensituationen (Nothilfe) ist von der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschlossen.

Was bedeutet Berufskrankheit?

Der Gesetzgeber hat die Berufskrankheiten in § 177 ASVG definiert. Grundsätzlich gilt, dass es sich dabei um eine Schädigung an der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit handelt. Zum einen ist eine Liste mit 53 anerkannten Berufskrankheiten taxativ aufgezählt. Zum anderen ist es möglich, Schädigungen aus der beruflichen Tätigkeit, die nicht in der Liste genannt sind, im Einzelfall als Berufskrankheit anzuerkennen. Dafür sind fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse und die Zustimmung des Gesundheitsministeriums notwendig. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie bei einem Arbeitsunfall versorgt.

Das weite Feld der privaten Aktivitäten mit allen Gefahrenquellen ist damit nicht abgedeckt. Sei es bei einem Haushaltsunfall, einer Unachtsamkeit beim Handwerken oder wenn in der Freizeit Ihr Kind beim Spielen verunglückt.

Aber nicht nur für sich selbst als Einzelpersonen kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Für Kinder oder die ganze Familie bieten viele Versicherer attraktive Versicherungen an.

Ein unabhängiger Versicherungsfachmann sucht den passenden Schutz für Sie und Ihre Liebsten.

Eine private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt.

Was ist ein Unfall?

Laut Artikel 6 AUVB (Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung) wird der Unfallbegriff wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Es müssen also drei Kriterien erfüllt sein, damit ein Unfall als solcher vom Versicherer anerkannt wird. Das Unfallereignis ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Von der unfreiwilligen Gesundheitsbeschädigung nicht erfasst sind Selbstverstümmelung und Selbsttötung. Zwischen Unfallereignis und der unfreiwilligen Gesundheitsschädigung muss ein kausaler Zusammenhang bestehen.

Laut diesen Kriterien gelten Krankheiten nicht als Unfälle, übertragbare Krankheiten nicht als Unfallfolge. Ausgenommen davon sind die Kinderlähmung und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sowie für Wundstarrkrampf und Tollwut. Die genaue Definition für Ihre private Unfallversicherung finden Sie im Versicherungsvertrag.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, leistet die private Unfallversicherung eine monatliche Invaliditätsrente oder eine Einmalzahlung.

Die Höhe der Kapitalleistung wird anhand einer Gliedertaxe berechnet. Mit der Gliedertaxe werden der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgan mit einem Invaliditätsgrad bewertet. Eine Empfehlung für eine Gliedertaxe des VVO finden Sie hier. Jeder Versicherer hat eine eigene Gliedertaxe und ist in den Versicherungsvertragsbedingungen ersichtlich. Mit dem Invaliditätsgrad lässt sich die Höhe der Kapitalleistung errechnen. Wenn mehrere Körperteile oder Sinnesorgane bei einem Unfall betroffen wurden, sind alle Invaliditätsgrade zusammen zu rechnen. Grundsätzlich ist eine Invalidität von mehr als 100% nicht möglich.

Versicherungsunternehmen bieten jedoch bei einer privaten Unfallversicherung eine Progression der Leistung an. Das bedeutet, am Beispiel eines österr. Versicherungsunternehmens, dass im Fall eines Invaliditätsgrad von über 25%, die Leistung für den 25% übersteigenden Teil vervierfacht wird. Und weiter: „Wenn der festgelegte Invaliditätsgrad jedoch 90% übersteigt, werden 300% der Versicherungssumme für dauernde Invalidität bezahlt.“

Für monatliche Invaliditätsrente ist in den Versicherungsverträgen oft ein Invaliditätsgrad vereinbart, ab dem die Rente ausbezahlt wird.  Ab dieser Verletzung erfolgt die monatliche Auszahlung zu 100%. Die Höhe der privaten Invaliditätspension wird bei Vertragsabschluss festgelegt und sollte sich aus dem individuellen Versorgungsbedarf errechnen (Differenz zwischen staatlicher Invaliditätspension und notwendigen finanziellen Mitteln zum Erhalt des Lebensstandards).

Eine weitere Leistung und somit ein Pluspunkt der privaten Unfallversicherung ist die Übernahme von Bergungs-, Rettungs- und Heilkosten, bis zu einer vereinbarten Höchstsumme.

Die vielen Vorteile einer privaten Unfallversicherung kann Ihnen ein Versicherungsspezialist für Unfallschutz nahe bringen.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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