Invaliditätspension

Invaliditätspension

Wer Berufsunfähig wird, kann eine staatliche Invaliditätspension beantragen. Mehr als 70.000mal jährlich wird diesen Ansuchen stattgegeben. Aber seit der Änderung der rechtlichen Grundlagen im Jahr 2014 mussten Gerichte in über 14.000 Fällen entscheiden. So auch in einem aktuellen Fall des OGH (Gz: 10ObS111/15v).

Das Ansuchen auf Invaliditätspension eines Arbeitnehmers wurde von der Pensionsversicherungsanstalt, mit dem Hinweis auf eine mögliche Besserung des Gesundheitszustandes des Antragstellers, abgelehnt. Die Pensionsversicherungsanstalt war der Auffassung, dass keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt und somit nur ein Rehabilitationsgeld zu genehmigen ist. Im folgenden Rechtschreit kamen sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht zur Ansicht, dass eine Ablehnung des Antrags auf Invaliditätspension rechtens ist.

Der Oberste Gerichtshof hob die vorinstanzlichen Urteile auf. Festgehalten hat der Senat, dass nicht eine mögliche Besserung, sondern eine wahrscheinliche Besserung des Gesundheitszustandes für die Prognose der Berufsunfähigkeit maßgeblich ist. So heißt es in der Entscheidung: „…Die bloß mögliche Besserung des die geminderte Arbeitsfähigkeit verursachenden Zustands genügt nicht mehr, um das Vorliegen dauerhaft geminderter Arbeitsfähigkeit verneinen zu können. Was nur möglich ist, ist noch nicht wahrscheinlich…“. Das Verfahren wurde an das Erstgericht zurückverwiesen.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Wir werden Sie über diesen und ähnlich gelagerte Fälle weiterhin informieren.