Leitungswasserschaden I

Leitungswasserschaden I

Schäden durch Leitungswasser sind gewöhnlich mit einer Haushalt- oder Eigenheimversicherung sowie mit einigen Betriebsversicherung gedeckt. Natürlich kann eine Leitungswasserschadenversicherung auch separat abgeschlossen werden.

Dies hat der Eigentümer eines Möbelhauses auch getan. Als es infolge eines defekten Wasserhahns zu einem Wasserschaden an den Möbeln im Untergeschoß kam, begehrte der Versicherungsnehmer Deckung aus der Versicherung, da es sich bei den beschädigten Sachen um keine Waren und Vorräte (wie in den Versicherungsbedingungen angeführt), sondern um ausgestellte Möbel handelt.

Der Versicherer lehnte jedoch mit der Begründung ab, da seiner Meinung nach aus den Versicherungsbedingungen klar hervor geht, dass für den konkreten Schaden kein Versicherungsschutz besteht. Wenn sich eine versicherte Sache unter dem Erdniveau befindet, müssen die Waren mindestens 12 cm über dem Boden gelagert sein, da ansonsten keine Deckung besteht.

Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen und wurde am Ende vom OGH (7Ob227/15f) zu Gunsten des Versicherungsunternehmens entschieden. Das Gericht sieht in den „Waren und Vorräten“ laut den Versicherungsbedingungen keinen Unterschied zu ausgestellten Sachen. So heißt es in der Entscheidung: „…ist der offenkundig mit dieser Klausel verfolgte Zweck zu berücksichtigen, die höhere Schadensneigung im Rahmen einer Leitungswasserversicherung bei in tiefer gelegenen Gebäudeteilen situierten Waren zu reduzieren, sammelt sich doch Wasser grundsätzlich dem Gesetz der Schwerkraft folgend in den unteren Bereichen an. Diese Gefahr ist vom Grund für die Aufbewahrung unabhängig.“

Festzuhalten ist, dass die gegenständliche Klausel nur beim separaten Abschluss einer Leitungswasserversicherung, wie dies z.B. als Zusatz zu einer Betriebsversicherung üblich ist, gilt. Beim Versicherungsschutz gegen Leitungswasserschäden, wie er  in einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert ist, wird dieser Ausschluss vom Versicherungsschutz nicht angewendet.