Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Für viele Schadenfälle gibt es eine gesetzliche Absicherung (Krankenversicherung, Pension…) die erweitert werden kann, bzw. besteht Versicherungspflicht, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung. Aber was ist mit Schäden die Sie als Privatperson in Ihrer Freizeit verursachen? Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert und Sie sind abgesichert.

Eine Haftpflichtversicherung erfüllt grundsätzlich eine Doppelfunktion. Einerseits zahlt die Versicherung einen Schadenersatz an den geschädigten Dritten, wenn der Schaden vom Versicherten nicht vorsätzlich verursacht wurde. Andererseits deckt eine Haftpflichtversicherung die Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen die an den Versicherten gestellt werden. Im Rahmen des Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Prozesskosten (Anwalt, Gutachten, Gerichtskosten etc.) die zum Bestreiten der Forderung notwendig sind.

Mitversichert sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte sowie minderjährige Kinder. Gedeckt sind also Sach- und Personenschäden die eine versicherte Person verursacht, wenn Sie z.B. als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen. Genauso kann ein Versicherungsfall entstehen, wenn Ihr Kind beim Spielen einen Schaden verursacht. Wenn Sie Ihrem Kind/Enkel zu Weihnachten vielleicht einen ferngesteuerten Quadrocopter schenken, stellen Sie sich aber die Frage:

Haben Sie schon einmal an den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge gedacht?

Das klingt im ersten Moment abwegig. Ist es aber nicht, wenn man weiß, dass mit einer Privathaftpflichtversicherung nur Schutz aus Haltung und Verwendung von nicht motorisierten Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 5 kg besteht. Gedeckt sind also Schäden die durch einen Modellsegelflieger verursacht werden. Für alle anderen Flugmodelle muss eine Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge abgeschlossen werden.

Da bei einem Absturz des Flugmodells erhebliche und kostenintensive Sach- und Personenschäden entstehen können, fragen Sie einen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe nach Möglichkeiten einer Flugmodell-Haftpflichtversicherung.