Rechtsschutz

Rechtsschutz

Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist wird oft erst klar, wenn Sie ihr Recht gerichtlich durchsetzen wollen oder eine Schadenersatzklage gegen Sie eingebracht wird. Vor allem nach einem Skiunfall können Sie sich schnell vor Gericht wiederfinden.

Bereits im Februar 2010 ereignete sich ein Skiunfall, der erst jetzt vom OGH (Gz: 8Ob90/15s) entschieden wurde. Bei dem Unfall kollidierten ein damals 7-jähriger Bub und eine erwachsene Snowboarderin auf der Piste. Der Bub, vertreten durch seinen Vater, begehrte von der Snowboarderin Schadenersatz, da diese nicht berücksichtigt habe, dass Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Sie hätte also den Jungen ständig im Blickfeld haben müssen und so den Zusammenprall vermeiden können. Der OGH entschied nun zugunsten der Snowboarderin und hielt fest, dass eine ununterbrochene Beobachtung des Kindes eine Überspannung der Sorgfaltspflicht darstellt und der Bub ein Alleinverschulden am Unfall trägt.

Ein ähnlich gearteter Fall mit umgekehrten Vorzeichen wurde kürzlich vor dem LG Feldkirch verhandelt. Dabei verlangt nach einem Skiunfall eine deutsche Urlauberin von einem sechsjährigen Mädchen Schadenersatz in der Höhe von 38.000 Euro. Dabei stellte ein Gutachter fest, dass beide Unfallbeteilige ein Teilverschulden trifft und wurde die Schadenersatzklage, nicht rechtskräftig, abgewiesen.