Thanks God, I have a Versicherungsmakler!

Thanks God, I have a Versicherungsmakler!

Thanks God, I have a Versicherungsmakler!

Dieser lapidare Spruch hat der Kundin einer privaten Krankenversicherung eine Menge Geld und Sorgen erspart. Sie wollte eine Kranken-Zusatzversicherung abschließen und wählte vernünftiger Weise dafür einen Versicherungsmakler.

 

Was unterscheidet den geprüften Versicherungsmakler von anderen Versicherungsvertretern?

Um es kurz zu unterteilen, gibt es den angestellten Außendienst von Versicherungsgesellschaften, dann gibt es selbstständige Versicherungsagenten und an der Spitze dieser Vertriebsbranche stehen die Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Die Unterschiede für den Kunden könnten größer nicht sein.

 

Angestellter Außendienst:

Ist der angestellte Außendienst, die ursprünglichen Versicherungsvertreter eines bestimmten Versicherers, sind ausschließlich dem eigenen Arbeitgeber verpflichtet. Logischer Weise, denn der Außendienst ist Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers. Diese Mitarbeiter müssen natürlich Polizzen des eigenen Hauses verkaufen. Selbst dann, wenn es für den Kunden bei anderen Gesellschaften günstigere Verträge geben würde. Verträge von anderen Versicherungen vergleichen und den Kunden über Vor- und Nachteile beraten, darf der angestellte Außendienst eigentlich nicht.

 

Versicherungsagenturen:

Versicherungsagenten sind zwar selbstständig, doch muss man hier unterscheiden ob es sich um eine General-Agentur einer bestimmten Versicherung handelt oder ob es eine Mehrfach-Agentur ist, die viele Versicherungen als Partner hat.

Bei Agenturen müssen alle Versicherungsverhältnisse im Impressum der Webseite aufgeführt werden. Somit bietet ein Teil der Versicherungsagenten mehrere Versicherungen an.

 

Angestellter Außendienst und Versicherungsagenten sind jedoch stets sogenannte Erfüllungsgehilfen des Versicherers und können sich nur bedingt auf die Seite des Kunden stellen.

Anders stellt sich das bei einem geprüften Versicherungsmakler dar.

 

Der geprüfte Versicherungsmakler:

Seit nunmehr über 20 Jahren gibt es dafür sogar ein eigenes Maklergesetz, welches die Tätigkeiten und Pflichten des Maklers genau regelt. Der Makler ist ein sogenannter Bundesgenosse des Kunden, das bedeutet frei übersetzt, er ist der Verbündete des Kunden in jeder Hinsicht. Er muss die Rechte des Kunden sogar gegen eine Versicherung wahren und es ist nicht selten, dass sich ein Versicherungsmakler besonders für seine Kunden einsetzt und ihm sogar bei notwendigen Klagen und Deckungsprozessen zur Seite steht.

Der Makler darf auch gerade aufgrund seiner hohen erworbenen Kompetenz beraten, vergleichen und empfehlen. Mit dem Makler-Vertrag bzw. -Vollmacht kümmert er sich für den Kunden um alle Verträge und Polizzen. Ändert zu teure Polizzen und schließt günstigere Verträge ab oder erhöht notwendige Leistungen.

 

Wie hilft das in der Praxis?

Wie das nun mit der besagten Kundin war, die zum Glück die Krankenversicherung bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen hat, zeigt sich in einem Fall aus der Praxis.

Nach dem Beratungsprotokoll, in dem alle notwendigen und mehr Fragen beantwortet und besprochen wurden, konnte die Kundin das für sie beste Paket abschließen. Ab sofort konnte sie sicher sein, dass jeder Krankenhausaufenthalt auf der Sonderklasse, bzw. sogar in einer Privatklinik möglich ist. Es ist ein gutes Gefühl immer die beste Versorgung zur Verfügung zu haben.

Nach einiger Zeit entstand bei der Patientin der Wunsch auch Privatärzte für ambulante Behandlungen aufsuchen zu können. Dies tat sie auch, jedoch ohne vorher ihrem Makler Bescheid zu geben. Denn der Makler müsste ja zuvor noch den sogenannten Ambulanz-Tarif für sie einschließen, damit sie auch für diese Kosten der Wahlärzte die entsprechende Deckung hat. Schließlich kam die Patientin mit der Rechnung eines Privatarztes zum Makler und erklärte, dass sie unbedingt diesen Privatarzt-Tarif auch haben möchte.

Am selben Tag noch konnte ihr Makler die passende Variante für sie einschließen, damit sie für die Zukunft nun nicht mehr nur in die Privatklinik gehen konnte, sondern zusätzlich auch jede Untersuchung oder Behandlung bei einem Privatarzt durchführen lassen kann.

Als besondere Draufgabe erreichte der geprüfte Makler für seine Kundin, dass die bisher angefallenen Kosten des ersten Wahlarzt-Besuches doch noch zusätzlich übernommen werden konnten.

 

Da kann man nur sagen, Gott sei Dank bin ich beim Versicherungsmakler versichert!

Wenn Sie auch alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen möchte, wie z.B.;

  • Privatklinik
  • Einbettzimmer
  • offene Besuchszeiten
  • Wahlarzt-Behandlungen
  • Behandlungen während der Schwangerschaft
  • und vieles mehr…

dann lassen Sie sich einfach Ihr persönliches Angebot ausrechnen!

Je früher, desto günstiger.