Thanks God, I have a Versicherungsmakler!
Thanks God, I have a Versicherungsmakler! Dieser lapidare Spruch hat der Kundin einer privaten Krankenversicherung eine Menge Geld und Sorgen erspart. Sie wollte eine Kranken-Zusatzversicherung abschließen und wählte vernünftiger Weise dafür einen Versicherungsmakler. Was unterscheidet den geprüften Versicherungsmakler von anderen Versicherungsvertretern? Um es kurz zu unterteilen, gibt es den angestellten Außendienst von Versicherungsgesellschaften, dann gibt es selbstständige Versicherungsagenten und an der Spitze dieser Vertriebsbranche stehen die Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Die Unterschiede für den Kunden könnten größer nicht sein. Angestellter Außendienst: Ist der angestellte Außendienst, die ursprünglichen Versicherungsvertreter eines bestimmten Versicherers, sind ausschließlich dem eigenen Arbeitgeber verpflichtet. Logischer Weise, denn der Außendienst ist Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers. Diese Mitarbeiter müssen natürlich Polizzen des eigenen Hauses verkaufen. Selbst dann, wenn es für den Kunden bei anderen Gesellschaften günstigere Verträge geben würde. Verträge von anderen Versicherungen vergleichen und den Kunden über Vor- und Nachteile beraten, darf der angestellte Außendienst eigentlich nicht. Versicherungsagenturen: Versicherungsagenten sind zwar selbstständig, doch muss man hier unterscheiden ob es sich um eine General-Agentur einer bestimmten Versicherung handelt oder ob es eine Mehrfach-Agentur ist, die viele Versicherungen als Partner hat. Bei Agenturen müssen alle Versicherungsverhältnisse im Impressum der Webseite aufgeführt werden. Somit bietet ein Teil der […]
Keine Frage des Alters…
Eine Pflegeversicherung ist keine Frage des Alters! Mit der steigenden Lebenserwartung steigt auch die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit. Und gerade, wenn eine intensive Pflege notwendig ist, reichen Pension oder staatliches Pflegegeld oft nicht aus. Knapp sechs Prozent der österreichischen Bevölkerung sind bereits auf Pflege angewiesen. In Zahlen bedeutet das: Derzeit gibt es in Österreich 451.743 staatliche Pflegegeldbezieher, davon sind knapp 50 Prozent in Stufe >2. Der Anteil an Pflegebedürftigkeit steigt jährlich etwa um rund vier Prozent und knapp die Hälfte der pflegebedürftigen Personen sind Frauen über 60 Jahre. „Im Jahr 2060 wird jeder dritte Österreicher über 65 Jahre pflegebedürftig sein – in absoluten Zahlen sind das über eine Million Menschen. Viele Menschen erkennen den Bedarf für Pflegevorsorge erst, wenn ihre Eltern pflegebedürftig sind“, so Wolfram Littich, Vorstandsvorsitzender der Allianz Gruppe in Österreich. Jeder kann von einem unerwarteten Schicksalsschlag betroffen sein und eine Pflegebedürftigkeit erleiden. „Besonders allein lebende Personen haben ein erhöhtes Risiko“, weiß der Salzburger Marcus Hofer, Betreiber der Expertenplattform versicherungsmakler.at. Doch ab wann gilt man als pflegebedürftig? Gerald Enderle, Versicherungsagent in Wien: „Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf – Pflegebedarf – im Ausmaß von durchschnittlich mehr als 120 Stunden […]
Versicherungswirtschaft 2015
Auch im Geschäftsjahr 2015 verzeichnete die österreichische Versicherungswirtschaft ein Plus. Die Prämieneinnahmen stiegen im Vergleich zum Jahr 2014 um 1,7% auf 17,4 Mrd. Euro. Gleichzeitig stiegen auch die Leistungen aus den Versicherungen um 9,3%. Bei 6,4 Mio. Versicherungsfällen wurden insgesamt EUR 15,4 Mrd. geleistet. Diese beeindruckende Zahl an Schäden wurde von den über 26.125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der österreichischen Versicherer abgewickelt. Alleine die 5 größten inländischen Versicherungsgruppen verrechneten im Jahr 2015 Prämien in der Höhe von 12,5 Mrd. Euro. Die Liste der Top-Versicherer in Österreich wird wieder von der Uniqa Gruppe angeführt. Die Gesellschaft bringt es im Jahr 2015 auf einen Marktanteil von 14,37%. Zweiter nach Marktanteilen war im Jahr 2015 die Vienna Insurance Group mit 13,66%, dicht gefolgt von der Generali Versicherung mit 13,18%. Auf den Plätzen vier und fünf finden sich die Allianz Elementar (5,61%) und die um zwei Plätze nach vorne gereihte Raiffeisen Versicherung (5,28%). Stark bei den Kunden nachgefragt, war 2015 die private Krankenversicherung. In dieser Sparte haben die österreichischen Versicherer einen Zuwachs des Prämienvolumens um 4,2% erfahren. Die Leistungen aus der Krankenversicherung stiegen hingegen lediglich um 3,5% zum Jahr 2014. Auf relativiertem Niveau liegt der Bereich der Lebensversicherungen. Die Versicherungen in dieser Sparte bilden zwar nach wie vor den […]
Mitverschulden
Einem Notarzt unterlief nach einem Verkehrsunfall ein Behandlungsfehler infolge dessen der Patient verstarb. Als der Unfallversicherer vom Arzt den Ersatz für die Leistungen an die Hinterbliebenen forderte, wendet dieser ein, dass den Verunfallten ein Mitverschulden trifft und dies den Hinterbliebenen zuzurechnen ist. Denn erst, der vom Lenker (=Unfallopfer) verschuldete Unfall hatte einen Einsatz des Arztes und den Behandlungsfehler zur Folge. Ein Mitverschulden ist der Sphäre des Verunglückten zuzurechnen und somit müssen sich die Hinterbliebenen dies zurechnen lassen. Dieser Grundsatz findet sich im § 1304 ABGB, wo es heißt: „Wenn bei einer Beschädigung [Anm.: gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt] zugleich ein Verschulden von Seite des Beschädigten eintritt; so trägt er mit dem Beschädiger den Schaden verhältnismäßig; und wenn sich das Verhältnis nicht bestimmen lässt, zu gleichen Teilen.“ Der Arzt argumentierte also damit, dass er den Behandlungsfehler nicht begehen hätte können, wenn der Lenker den Unfall nicht verursacht hätte und somit nicht in die Notlage gekommen wäre. Zu dieser Ansicht kam auch das Erstgericht und sprach dem Arzt und dem verstorbenen Unfallopfer ein Verschulden zu gleichen Teilen zu. Weder die nächste Instanz (OLG) noch der Oberste Gerichtshof im Revisionsverfahren (OGH 9Ob76/15i) folgten dieser Argumentation. Richtig ist, dass für […]
Rechtsschutzversicherung I
Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist immer eine gute Idee. Schnell können Streitigkeiten vor Gericht landen und erhebliche Verfahrenskosten verursachen. Dass eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsschutzversicherer selbst vor Gericht landet, ist eher ungewöhnlich. Aber mit genau so einem Fall hatte sich der oberste Gerichtshof (OGH) unter GZ 7Ob54/15i zu befassen. Der Kläger, Versicherungsnehmer einer privaten Rechtsschutzversicherung, stellte Schadenersatzforderungen gegen eine Anlageberaterin, die ihn im Rahmen eines Investments beraten hat und forderte Deckung von seiner Rechtschutzversicherung. Der Versicherer lehnte eine Deckungszusage mit einer Vielzahl an Begründungen ab. So wurde die Deckung unter anderem aus dem Grund abgelehnt, dass Spiel- und Wettverträge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind und dies auch in den Versicherungsbedingungen unter Artikel 7 festgehalten ist. Bei der, für den Fall relevanten, Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds handle es sich laut Versicherer um ein Spekulationsgeschäft. Dieser Argumentation folgte keine der Instanzen. Bei dem getätigten Investment stehe der Veranlagungszweck im Vordergrund und kann daher nicht unter den Risikoausschluss fallen. Des Weiteren lehnte der Rechtschutzversicherer die Deckung ab, da die Erfolgsaussichten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu gering sind. Für die Übernahme aller Kosten muss eine hinreichende Aussicht auf das Obsiegen im angestrebten Verfahren bestehen. Die mangelnde Erfolgsaussicht begründete der Versicherer vor allem damit, dass der […]
Teilschuld für Biker
Die Motorradsaison beginnt wieder. Leider gehen damit auch wieder schwere Unfälle mit Zweiradfahrern einher. Eine adäquate Schutzkleidung sollte für Biker selbstverständlich sein. Zu dieser Ansicht kam auch der Oberste Gerichtshof in einem Revisionsverfahren. Ein Motoradfahrer war mit seiner 750er auf dem ca. 5 km langen Nachhauseweg als er, unverschuldet, auf der Bundesstraße in einen Verkehrsunfall mit zwei PKWs verwickelt wurde. Aufgrund der heißen Temperaturen und der relativ kurzen Wegstrecke, trug er (außer dem Helm) keine Motorradschutzbekleidung, sondern nur kurze Hose und T-Shirt. Der Streit um die Höhe des Schmerzengeldes ging durch die Instanzen und landete schließlich beim OGH (2Ob119/15m). Der Verunfallte forderte Schmerzensgeld in der Höhe von EUR 8.500,-. Das Erstgericht sah ein Schmerzensgeld in der Höhe von EUR 7.700,- für angemessen an. Die PKW-Lenker forderten jedoch eine Feststellung eines (Teil-)Schuldverhaltens des Motorradlenkers. Der Motorradlenker habe die Sorgfalt außer Acht gelassen, denn es sei „…allgemein bekannt, dass beim Lenken von Motorrädern eine ausreichende Schutzkleidung regelrecht als „Pflicht“ angesehen werde…“. Die Verletzungen wären beim Tragen von Schutzkleidung nicht in dieser schwere Ausgefallen und dies sollte bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Der OGH folgte dieser Argumentation und kürzte das Schmerzensgeld in der Höhe von EUR 7.700 um ein Viertel. In […]
Pflegeversicherung I
Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Pflegebetreuung notwendig wird. In einer repräsentativen Umfrage hat die NÜRNBERGER Versicherung erhoben, welche Pflegeform sich die Menschen in Österreich wünschen und wie es um das Wissen in Bezug auf die Pflegekosten bestellt ist. Das Ergebnis der Studie ergibt klar, dass mehr als 2/3 der Österreicherinnen und Österreicher eine Pflege in den eigenen vier Wänden bevorzugen würden, sowohl mit einer mobilen Betreuung, als auch mit einer Rund-um-Betreuung zu Hause. 20 % können sich ein Leben in betreuten Einrichtungen vorstellen. Nur 9 % denken bei dieser Frage an ein Pflegeheim. Bei den Kosten wurden von den befragten Personen konkrete Zahlen genannt, diese sind jedoch durchwegs zu niedrig angesetzt. So gaben die Studienteilnehmer an, dass sie die Kosten für den ambulanten Pflegedienst auf EUR 1.000,- im Monat, bis zu rund 3.000,- Euro für die stationäre Betreuung in einem Pflegeheim einschätzen. „Tatsächlich können die Kosten für ambulante Pflege von ein paar Stunden im Monat bis hin zur 24h-Betreuung mit einem Richtwert von € 3.500 monatlich gehen. Die Kosten für die stationäre Pflege sind abhängig von der Pflegestufe und liegen in der Praxis zwischen rund € 2.500 und € 5.500 pro Monat, je nach Bundesland […]
KFZ-Haftpflichtversicherung I
Die Verschuldensfrage bei einem Verkehrsunfall ist nicht immer eindeutig zuzuordnen. Oft wird allen Unfallgegnern eine Teilschuld zugesprochen und damit haben die beteiligten Haftpflichtversicherer die Möglichkeit zu regressieren. In einem aktuellen Fall hatte sich der Oberste Gerichtshof damit zu befassen. Ein Landwirt hat mit dem auf Ihn zugelassenen und haftpflichtversicherten Traktor seinen 10-jährigen Sohn unerlaubterweise mitgenommen, obwohl der Traktor nur für eine Person (den Lenker) zugelassen ist. Bei einem Verkehrsunfall mit einem PKW, wurden der Landwirt und sein Sohn erheblich verletzt. Das Alleinverschulden am Unfall lag beim PKW-Lenker. Da aber das Kind in unzulässiger Weise am Traktor befördert wurde, begehrte der Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers vom Landwirt Regress über die teilweisen Heilbehandlungskosten der Sozialversicherung sowie zugesprochenem Schmerzengeld des Sohnes. Denn, wäre der Sohn auf behördlich genehmigter Alternativvariante befördert worden, in diesem Fall hätte die Beförderung nicht stattgefunden, wäre der Sohn nicht verletzt worden und somit gar kein Schaden entstanden. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation insoweit, als dass im Innenverhältnis die Verschuldensanteile zu 20% dem Landwirt und zu 80% dem PKW-Lenker zuzumessen sind. Das schuldhafte Verhalten des Erziehungsberechtigten, kann dem minderjährigen Sohn nicht zugerechnet werden und somit sind die gesamten Heilbehandlungskosten von der Sozialversicherung zu leisten. Diese Kosten wurden von der KFZ-Haftpflichtversicherung des […]
Berufsunfähigkeit I
Mit der persönlichen Vorsorge sollte möglichst früh begonnen werden. Wurde früher vielleicht von den Großeltern oder Eltern auf ein Sparbuch oder mittels eines Bausparvertrages für das Kind angespart, gibt es nun die Möglichkeit noch zukunftsorientierter für einen jungen Menschen vorzusorgen. Die Continentale Assekuranz hat vor kurzem eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht, die für Kinder ab dem 10. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Ein Vorteil beim Abschluss in jungen Jahren ist eine stark vereinfachte Gesundheitsuntersuchung. Der große Vorteil besteht jedoch darin, dass von Anfang an ein umfassender Versicherungsschutz besteht, aber bis zum 18. Lebensjahr nur eine reduzierte Prämie bezahlt werden muss (so beträgt die Prämie für ein zehnjähriges Kind EUR 15,- Monat bei einer monatlichen BU-Pension von EUR 1.000,-). Natürlich kann die Versicherung in späteren Jahren, z.B. nach abgeschlossener Berufsausbildung, angepasst werden – aber immer auf Basis der ursprünglichen Tarifbestimmungen und ohne neuerlicher Gesundheitsuntersuchung. Dazu sagt Mag. Gerfried Karner, Geschäftsführer der Continentale Assekuranz: „Viele schieben den Abschluss ihrer BU-Vorsorge lange auf. Dann wird der Abschluss aber eventuell durch erste gesundheitliche Probleme erschwert.“ Die Continentale Assekuranz ist der Ableger der Continentale Lebensversicherung AG, München und ist somit Teil des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Dortmund. Für den Verbund arbeiten 6.900 […]
Krankenversicherung II
In Österreich bieten die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung einen guten Schutz. Eine umfangreichere Absicherung erhalten Sie jedoch, wenn Sie mit einer privaten Gesundheitsversicherung vorsorgen. Die Wiener Städtische Versicherung bringt ab April ein neues Produkt auf den Markt, das die finanzielle Existenz bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit absichert. Unter dem Name „Multi Protect“ bietet die Wiener Städtische Versicherung einen kostengünstigen Versicherungsschutz, der alle wichtigen Leistungen in einer Polizze zusammenfasst, wenn die Existenz aufgrund gesundheitlicher Probleme, auf dem Spiel steht. „Multi Protect kann die Existenz sichern und helfen, einen drohenden Einkommensverlust auszugleichen“, erläutert Wiener Städtische Vertriebsvorstand Mag. Hermann Fried. „Fixkosten-Abdeckung, den gewohnten Lebensstandard sichern und die notwendigen Therapien und Behandlungen ermöglichen – mit unserem neuen Produkt ist das kostengünstig und unkompliziert machbar.“ Dieses neue Produkt leistet bei Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. Hören, Sprechen, Sehen…), bei schweren Krankheiten (Dread Disease) wie Herzinfarkt und Schlaganfall sowie bei Pflegebedürftigkeit ab Stufe 1. Des weiteren erhält der Versicherungsnehmer bei Krebserkrankungen eine einmalige Leistung. Diese umfassende Gesundheitsvorsorge leistet im Versicherungsfall sowohl Einmalleistung, als auch monatliche Rente und hilft so, die finanziellen Nachteile abzufedern. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist in Österreich mit neun Landesdirektionen, 140 Geschäftsstellen und rund 3.500 MitarbeiterInnen […]
Rücktrittsrecht II
Bereits im Oktober 2015 wurde an dieser Stelle über das Urteil des OGH (7Ob107/15h) berichtet, dass es einem Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung erlaubte, von dem Vertrag auch 8 Jahre nach Abschluss zurückzutreten. Grund für dieses Rücktrittsrecht war, in dem verhandelten Fall, die fehlerhafte Belehrung des Versicherers über eben dieses Rücktrittsrecht. Dieser Rechtsstreit zieht nun weitere Kreise. Sowohl der Verein für Konsumenteninformation als auch der Prozessfinanzierer Advofin Prozessfinanzierer AG stellen die Möglichkeit von Sammelklagen gegen die Versicherer in den Raum, da in einer Vielzahl von Polizzen eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht (14 Tage statt richtigerweise 30 Tage) erfolgte. Dazu sagte Advofin-Vorstand Franz Kallinger: „…dass erfahrungsgemäß bei ähnlichen Verfahren rund zehn bis 15 Prozent der Betroffenen Ansprüche geltend machten.“ Bei geschätzten 12 Millionen abgeschlossene Verträge im Zeitraum von 1994-2012, würde das zwischen 1,2 und 1,8 Mio. Streitfälle bedeuten. Der Versicherungsverband Österreich geht in seiner Stellungnahme lediglich von Einzelfällen aus, welche natürlich durch die Versicherer ausführlich geprüft werden und empfiehlt den Versicherungsnehmern „…nicht voreilig zu handeln…“. Eine Prüfung Ihres Versicherungsvertrages von einem unabhängigen Experten kann aber nicht schaden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.
Leitungswasserschaden I
Schäden durch Leitungswasser sind gewöhnlich mit einer Haushalt- oder Eigenheimversicherung sowie mit einigen Betriebsversicherung gedeckt. Natürlich kann eine Leitungswasserschadenversicherung auch separat abgeschlossen werden. Dies hat der Eigentümer eines Möbelhauses auch getan. Als es infolge eines defekten Wasserhahns zu einem Wasserschaden an den Möbeln im Untergeschoß kam, begehrte der Versicherungsnehmer Deckung aus der Versicherung, da es sich bei den beschädigten Sachen um keine Waren und Vorräte (wie in den Versicherungsbedingungen angeführt), sondern um ausgestellte Möbel handelt. Der Versicherer lehnte jedoch mit der Begründung ab, da seiner Meinung nach aus den Versicherungsbedingungen klar hervor geht, dass für den konkreten Schaden kein Versicherungsschutz besteht. Wenn sich eine versicherte Sache unter dem Erdniveau befindet, müssen die Waren mindestens 12 cm über dem Boden gelagert sein, da ansonsten keine Deckung besteht. Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen und wurde am Ende vom OGH (7Ob227/15f) zu Gunsten des Versicherungsunternehmens entschieden. Das Gericht sieht in den „Waren und Vorräten“ laut den Versicherungsbedingungen keinen Unterschied zu ausgestellten Sachen. So heißt es in der Entscheidung: „…ist der offenkundig mit dieser Klausel verfolgte Zweck zu berücksichtigen, die höhere Schadensneigung im Rahmen einer Leitungswasserversicherung bei in tiefer gelegenen Gebäudeteilen situierten Waren zu reduzieren, sammelt sich doch Wasser grundsätzlich dem Gesetz der […]
Uniqa – Konzernumbau
Im Rahmen der Präsentation des vorläufigen Jahresergebnis 2015, kündigte Uniqa CEO Andreas Brandstetter eine tiefgreifende Umstrukturierung des Konzerns an. Die vier in Österreich tätigen Erstversicherer werden in einer einzigen Gesellschaft zusammengefasst. Die Raiffeisen Versicherung AG, die FinanceLife Lebensversicherung AG und die Salzburger Landes-Versicherung AG werden mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Versicherungsbestände der bisher vier Gesellschaften werden damit in einer Gesellschaft konzentriert. UNIQA Österreich, jetzt schon die größte Versicherung am österreichischen Markt, wird nach der Verschmelzung rund 3,5 Millionen Kunden betreuen und einen Marktanteil von mehr als 22 Prozent erreichen. Mit dem Konzernumbau einher geht eine Reduzierung der Vorstände von 22 auf 10 Mitglieder. „Mit der neuen Konzernstruktur steigern wir unsere operative Exzellenz im Kerngeschäft und konzentrieren unsere Kräfte auf unsere Kunden und den notwendigen Innovationsschub im Geschäftsmodell. Die hervorragende Vertriebspartnerschaft mit den Raiffeisenbanken in Österreich bleibt dabei ein wesentlicher Zukunftsfaktor, dem durch das Beibehalten der Produktmarke und ein eigenes Vorstandsressort für den Bankenvertrieb innerhalb der neuen Struktur Rechnung getragen wird“, so der UNIQA Chef Brandstetter. Die Verschmelzungen sollen, vorbehaltlich aller behördlichen Genehmigungen, bis längstens Anfang 2017 rechtlich vollzogen werden. Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgruppen in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und […]
Verjährung
Mit einem Fall von behaupteter Verjährung musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH 7Ob222/15w), als letzte Instanz beschäftigen. Nach einem Unfall, in deren Folge die Versicherungsnehmerin eine komplizierte Knieverletzung erlitt, wurde die Schadenmeldung mit Arztbrief, fristgerecht an den Versicherer zugestellt. Der Versicherer antwortete daraufhin, dass „derzeit … keine Leistungen“ zu erbringen seien. Auf die Anfragen, die die Geschädigte von Ihrer Versicherungsmaklerin stellen ließ, warum keine Leistungen zu erbringen seien und die Urgenz dieser Antwort, antwortete der Versicherer nicht. Weit nach Ablauf der 15-Monatsfrist, als die Versicherungsnehmerin über ihre Versicherungsmaklerin nach Abschluss der Operationen und Behandlungen unter Vorlage der entsprechenden Urkunden die Leistung der Unfallversicherung urgierte, berief sich der Versicherer auf die „Verjährung“ des Anspruchs. Richtig ist, dass in den für diesen Fall geltenden Vertragsbedingungen (AUVB 1999), eine 15-monatige Frist (in neueren Versicherungsbindungen wurde diese Frist auf 1 Jahr verkürzt) vereinbart ist und wurde diese als Ausschlussfrist, vom OGH grundsätzlich, bestätigt. In diesem speziellen Fall kann sich der Versicherer aber nicht auf die Verjährung berufen, da die Versicherungsnehmern, vertreten durch die Versicherungsmaklerin, zum einen den Schaden fristgerecht gemeldet hat und zum anderen laufend um Aufklärung bemüht hat. Jedenfalls im Hinblick auf die Anfragen um Klarstellung, die innerhalb der 15-Monatsfrist erfolgten, wäre der […]
Betriebliche Altersvorsorge
Egal welche Versicherung Sie suchen, es gibt eine Vielzahl an Produkten am Markt. Um die für Sie beste Versicherung zu finden, reicht es nicht eine Vergleichsplattform im Internet zu besuchen, sondern sollte ein unabhängiger Versicherungsmakler Ihre Anforderungen mit den vielen Produkten am Markt analysieren. Der Versicherungsmakler Vero Betriebliche Vorsorge bietet einen Marktvergleich für die kapitalgedeckte Altersvorsorge. „Für einen aussagekräftigen Marktvergleich reicht es heute nicht mehr, den Bestbieter anhand der Kriterien Bonität, Kosten, Renditeberechnungen oder Leistungsparameter alleine zu bewerten“, sagt Manfred Reinalter, Geschäftsführer VERO Betriebliche Vorsorge. „Ab heuer gilt es zusätzlich, tief in die Materie des Deckungsstocks, der Garantiewerte und der Gewinnzuweisungen einzusteigen, da die Lebensversicherer am österreichischen Markt auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld mit unterschiedlichen Strategien reagiert haben“, so Reinalter weiter. Die Garantieverzinsung beträgt bei den analysierten Versicherungen zwischen 0% und 1% (= höchst zulässiger Garantiezinssatz laut FMA), bei unterschiedlicher Regelung von Gesamtverzinsung und Höchststandgarantie. Da die Zuweisung von Gewinnbeteiligungen von Versicherer zu Versicherer differiert, ist ein Vergleich der Bedingungen für den Kunden von enormer Bedeutung, da unter extremen Voraussetzungen eine Schlussgewinnbeteiligung entfallen kann. Laut Manfred Reinalter kann der Marktvergleich zusammengefasst werden: „Wir empfehlen uneingeschränkt nur jene Versicherer, die auch zukünftig den Weg der Höchststandgarantie gehen. Diese hat sich in der […]
Unfallversicherung I
Wie schnell die Erkenntnis kommt, dass man unterversichert ist, zeigt der folgende Fall. Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben sich zum jährlich stattfindenden Firmen-Fußballturnier zusammen gefunden. Bereits beim Aufwärmen haben sich zwei Mitarbeiter schwer verletzt und forderten daraufhin vom Sozialversicherungsträger eine Versehrtenrente. Die erste Instanz bejahte den Anspruch, in der darauf folgenden Berufung wurde jedoch dem Versicherer Recht gegeben. Das OGH hat nun (10ObS141/15f) eine außerordentliche Revision zurückgewiesen. Somit ist die Entscheidung des Berufungsgerichts rechtskräftig und das Begehren auf Versehrtenrente abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat in der Entscheidung festgehalten, dass eine Betätigung im Rahmen des Betriebssports sehr wohl unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen kann, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. So müsse eine betriebssportliche Veranstaltung in gewisser Regelmäßigkeit stattfinden, um eine Ausgleichsfunktion zu den Belastungen der betrieblichen Tätigkeit zu gewähren. Weiters darf eine solche Veranstaltung keinen Wettkampfcharakter aufweisen. Die Ausgleichsfunktion ist bei einem nur einmal im Jahr stattfindenden Fußballturnier nicht gegeben und weiter heißt es im Urteil „….In Verbindung mit dem geradezu typischen und immanenten Wettkampfcharakter ist die aktive Teilnahme an einem Fußballspiel – insbesondere an einem Fußballturnier – im Allgemeinen vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen.“ Eine private Unfallversicherung bietet auch in solchen Fällen Schutz. Welche Möglichkeiten für solche und ähnliche […]
Reiseversicherung II
Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen. Etwas zu erzählen hat auch jene Reisende, die mit der ÖBB nach Salzburg unterwegs war und deren Gepäck während der Fahrt gestohlen wurde. Da die Reisetasche für das Gepäckfach über den Sitzen zu groß war, wurde die Reisende vom Zugbegleiter aufgefordert, die Tasche in das dafür vorgesehene Gepäckregal am Ende des Zuges zu verstauen und nicht im Gang stehen zu lassen. Von dem gebuchten Sitzplatz aus konnte die Geschädigte die Reisetasche nicht im Auge behalten. Am Ausstiegsbahnhof Salzburg war das Gepäckstück verschwunden. Die Österreichischen Bundesbahnen lehnten eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass jeder Fahrgast sein Gepäck selbst zu beaufsichtigen hat. Der Rechtsstreit ging bis zum OGH, wo nun zu Gunsten der ÖBB entschieden wurde (1Ob231/15z). Die Aufforderung des Schaffners, das Gepäckstück an dem dafür vorgesehenen Platz zu deponieren, bedeutet keine Risikoverschiebung. Sprich, die Haftung für das Gepäck geht nicht automatisch auf das Eisenbahnunternehmen über. Verständlich, da den Mitarbeitern der ÖBB nicht zugemutet werden kann, alle Gepäckstücke im Zug im Auge zu behalten. Genauso verständlich ist auch, dass die Tasche nicht im Gang, zwischen den Sitzen, stehen bleiben darf, da für einen Notfall die Fluchtwege frei gehalten werden müssen. Richtig […]
Betriebsbündel
Um einen Betrieb rundum abzusichern sind eine Vielzahl an Versicherungen notwendig. Viele Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Betriebsbündel an, welche die Risiken Gebäude und Inhalt, Haftpflicht, Rechtsschutz, Betriebsunterbrechung und Kollektiv-Unfall abdecken. Seit 1. Februar bietet die Zürich Versicherung in Österreich die Betriebsbündel-Versicherung „FlexLine“ in angepasster Form an. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist, dass die Liste der versicherbaren Betriebsarten um 125 Einträge erweitert wurde. Der Fokus liegt dabei auf der Abbildung der vielen neuen Dienstleistungsberufe, die in den letzten Jahren entstanden sind. „Unsere Betriebsartenliste orientiert sich am Fachgruppenkatalog der Wirtschaftskammer Österreich und den NAICS-Codes (North American Industry Classification System). Das ist für die Beratung insofern wichtig, da es in der Vergangenheit oft schwierig war, Unternehmen junger Branchen den überholten Betriebsbezeichnungen zuzuordnen“, verrät Kurt Möller, Vorstandsmitglied und verantwortlich für den Bereich Schaden/Unfall bei der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft (Zurich). „Die modernisierte Liste beschleunigt den Vertragsabschluss und gibt den versicherten Unternehmen Gewissheit, den richtigen Schutz zu haben.“ Kein Betrieb gleicht dem anderen. Daher ist eine umfangreiche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler wichtig, damit Ihr Betrieb zu 100% abgesichert ist. ZÜRICH VERSICHERUNGS-AG Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft in Österreich gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group und beschäftigt etwa 1.200 Mitarbeiter. Die verrechneten direkten Bruttoprämieneinnahmen 2014 in der Schaden-Unfall-Versicherung betrugen […]
Rechtsschutz
Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist wird oft erst klar, wenn Sie ihr Recht gerichtlich durchsetzen wollen oder eine Schadenersatzklage gegen Sie eingebracht wird. Vor allem nach einem Skiunfall können Sie sich schnell vor Gericht wiederfinden. Bereits im Februar 2010 ereignete sich ein Skiunfall, der erst jetzt vom OGH (Gz: 8Ob90/15s) entschieden wurde. Bei dem Unfall kollidierten ein damals 7-jähriger Bub und eine erwachsene Snowboarderin auf der Piste. Der Bub, vertreten durch seinen Vater, begehrte von der Snowboarderin Schadenersatz, da diese nicht berücksichtigt habe, dass Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Sie hätte also den Jungen ständig im Blickfeld haben müssen und so den Zusammenprall vermeiden können. Der OGH entschied nun zugunsten der Snowboarderin und hielt fest, dass eine ununterbrochene Beobachtung des Kindes eine Überspannung der Sorgfaltspflicht darstellt und der Bub ein Alleinverschulden am Unfall trägt. Ein ähnlich gearteter Fall mit umgekehrten Vorzeichen wurde kürzlich vor dem LG Feldkirch verhandelt. Dabei verlangt nach einem Skiunfall eine deutsche Urlauberin von einem sechsjährigen Mädchen Schadenersatz in der Höhe von 38.000 Euro. Dabei stellte ein Gutachter fest, dass beide Unfallbeteilige ein Teilverschulden trifft und wurde die Schadenersatzklage, nicht rechtskräftig, abgewiesen.
Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung sollte in keinem Versicherungsportfolio fehlen. Damit lässt sich Ihr Wohnraum mit Inhalt umfangreich absichern. Ein unabhängiger Versicherungsmakler überprüft Ihre laufenden Verträge und recherchiert am Markt nach neuen Produkten und findet so eine Haushaltsversicherung die genau Ihren Anforderungen entspricht. Ein solches neues Produkt hat soeben die Wiener Städtische Versicherung auf den Markt gebracht. Die Haushalts- und Eigenheimversicherung PREMIUM bietet den großen Vorteil, dass ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit zu 100% gedeckt ist und die Deckung von Eigenschäden bei Sachschaden. Diese sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung von der Deckung ausgenommen. Bei diesem umfangreichen Versicherungsprodukt der Wiener Städtischen sind sind Schäden die durch Ihr Kind in der eigenen Wohnung verursacht gedeckt. Genauso besteht voller Versicherungsschutz, wenn sich nach einem Einbruchdiebstahl herausstellt, dass Sie vergessen haben die Alarmanlage zu aktivieren. Ein Experte für Haushaltsversicherungen klärt mit Ihnen den Deckungsumfang Ihrer Haushalts- und Eigenheimversicherung und sucht das für Sie günstigste Produkt. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist in Österreich mit neun Landesdirektionen, 140 Geschäftsstellen und rund 3.500 MitarbeiterInnen präsent. In Österreich werden aktuell mehr als 1,3 Mio. Kunden betreut. Weiters verfügt das Unternehmen über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft des Internationalen Versicherungskonzerns […]
Invaliditätspension
Wer Berufsunfähig wird, kann eine staatliche Invaliditätspension beantragen. Mehr als 70.000mal jährlich wird diesen Ansuchen stattgegeben. Aber seit der Änderung der rechtlichen Grundlagen im Jahr 2014 mussten Gerichte in über 14.000 Fällen entscheiden. So auch in einem aktuellen Fall des OGH (Gz: 10ObS111/15v). Das Ansuchen auf Invaliditätspension eines Arbeitnehmers wurde von der Pensionsversicherungsanstalt, mit dem Hinweis auf eine mögliche Besserung des Gesundheitszustandes des Antragstellers, abgelehnt. Die Pensionsversicherungsanstalt war der Auffassung, dass keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt und somit nur ein Rehabilitationsgeld zu genehmigen ist. Im folgenden Rechtschreit kamen sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht zur Ansicht, dass eine Ablehnung des Antrags auf Invaliditätspension rechtens ist. Der Oberste Gerichtshof hob die vorinstanzlichen Urteile auf. Festgehalten hat der Senat, dass nicht eine mögliche Besserung, sondern eine wahrscheinliche Besserung des Gesundheitszustandes für die Prognose der Berufsunfähigkeit maßgeblich ist. So heißt es in der Entscheidung: „…Die bloß mögliche Besserung des die geminderte Arbeitsfähigkeit verursachenden Zustands genügt nicht mehr, um das Vorliegen dauerhaft geminderter Arbeitsfähigkeit verneinen zu können. Was nur möglich ist, ist noch nicht wahrscheinlich…“. Das Verfahren wurde an das Erstgericht zurückverwiesen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Wir werden Sie über diesen und ähnlich gelagerte Fälle weiterhin informieren.
Krankenversicherung I
Eine private Krankenversicherung bietet ihnen den Mehr-Schutz. Die 2-Klassen-Medizin ist längst Realität. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie gut versorgt. Aber schon wenn Sie einen Wahlarzt aufsuchen und nicht eine schulmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen, stehen Sie mit den finanziellen Belastungen alleine da. Eine private Krankenversicherung ersetzt die Behandlungskosten, die zur Erlangung Ihrer Gesundheit notwendig sind. Sei es das Honorar eines Privatarztes, die Kosten für eine alternative Heilmethode (z.B. Traditionelle Chinesische Medizin) oder die Aufwendungen für den Spitalsaufenthalt in einer „Sonderklasse“. Über 3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher können nicht irren. Denn so viele private Krankenversicherungen waren 2014 in Österreich abgeschlossen. Dabei ist die Zufriedenheit unter diesen Kunden sehr hoch. Mehr als 73% sehen ihren privaten Krankenversicherer und seine Leistungen positiv. (Quelle: marketagent.com) Aber nicht nur Behandlungskosten werden von einer privaten Krankenversicherung übernommen. Mit dem zusätzlichen Baustein der Krankenhaus-Taggeldversicherung erhalten Sie einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, den Sie stationär in einem Spital verbringen. Und mit einer Krankengeldversicherung sichern Sie Ihren Verdienstentgang bei 100%iger Erwerbsunfähigkeit während der Krankheit ab. Erkundigen Sie sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler über Leistungen und Vorteile einer privaten Krankenversicherung.
Handyversicherung
Ein Smartphone oder Tablet ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Da ein mobiles Gerät den Eigentümer (nahezu) überall hin begleitet, ist die Schadenanfälligkeit sehr hoch. Dafür werden am Markt unterschiedliche Versicherungen angeboten. Mit einer speziellen Handyversicherung (auch Handygarantie genannt) oder allgemeine Elektrogeräteversicherung lassen sich viele Gefahren absichern. Meist wird ein derartiger Schutz beim Kauf eines neuen Gerätes angeboten. Diese Versicherungen bieten durchwegs eine gute Absicherung. Zum einen ist jedoch, wie bei den meisten Verträgen, auf das „Kleingedruckte“ zu achten. Vor allem die Ausschließungsgründe müssen genau geprüft werden (so ist einfacher Diebstahl meist nicht versichert). Auch sollte der Selbstbehalt (Leistungsbeteiligung) im Schadensfall dem Wert des Handys gegenüber gestellt werden. Wenn eine Handyversicherung gleich beim Elektronikhändler oder im Shop eines Providers abgeschlossen wird, ist zum anderen darauf zu achten, dass die Laufzeit der Versicherung an die Laufzeit des Mobilfunkvertrages gebunden ist, dass also unter Umständen auch die Bindung für eine fixe Laufzeit eingegangen wird. Warum schließen Sie eine Versicherung für das wichtigste Kommunikationsmittel aber auf einmal zwischen „Tür und Angel“ ab und lassen sich nicht von einem Experten beraten. Wenden Sie sich daher, wie bei allen Versicherungen, an einen Versicherungsspezialisten in Ihrer Nähe.
Privathaftpflichtversicherung
Für viele Schadenfälle gibt es eine gesetzliche Absicherung (Krankenversicherung, Pension…) die erweitert werden kann, bzw. besteht Versicherungspflicht, wie die KFZ-Haftpflichtversicherung. Aber was ist mit Schäden die Sie als Privatperson in Ihrer Freizeit verursachen? Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert und Sie sind abgesichert. Eine Haftpflichtversicherung erfüllt grundsätzlich eine Doppelfunktion. Einerseits zahlt die Versicherung einen Schadenersatz an den geschädigten Dritten, wenn der Schaden vom Versicherten nicht vorsätzlich verursacht wurde. Andererseits deckt eine Haftpflichtversicherung die Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen die an den Versicherten gestellt werden. Im Rahmen des Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Prozesskosten (Anwalt, Gutachten, Gerichtskosten etc.) die zum Bestreiten der Forderung notwendig sind. Mitversichert sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte sowie minderjährige Kinder. Gedeckt sind also Sach- und Personenschäden die eine versicherte Person verursacht, wenn Sie z.B. als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen. Genauso kann ein Versicherungsfall entstehen, wenn Ihr Kind beim Spielen einen Schaden verursacht. Wenn Sie Ihrem Kind/Enkel zu Weihnachten vielleicht einen ferngesteuerten Quadrocopter schenken, stellen Sie sich aber die Frage: Haben Sie schon einmal an den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge gedacht? Das klingt im ersten Moment abwegig. Ist es aber nicht, wenn man weiß, dass mit einer Privathaftpflichtversicherung nur Schutz aus Haltung und Verwendung von […]
Winterreifenpflicht
Seit gestern, 1. November, gilt auf österreichischen Straßen wieder die Winterreifenpflicht für alle KFZ. Bei PKW und Leicht-LKW fordert der Gesetzgeber eine situationsabhängige Ausrüstungspflicht. Das heißt, dass das Verwenden des Fahrzeuges nur gestattet ist, wenn „…bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis…“ (§ 102 Abs. 8a KFG) an allen Rädern Winterreifen montiert sind. Aber auch wenn keine widrigen Straßenverhältnisse vorherrschen empfiehlt sich in der kalten Jahreszeit die Verwendung von Winterreifen. Bereits bei einer Temperatur unter +7° verschlechtert sich bei Sommerreifen die Traktion und kann so eine gefährliche Verlängerung des Bremsweges verursachen. Als Winterreifen gelten jene Reifen, die mit der Bezeichnung M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sind und eine Mindestprofiltiefe von 4mm (Radialreifen mind. 5mm) aufweisen. Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht besteht neben dem Risiko einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro auch die Gefahr, dass die Versicherung im Schadenfall zum Teil leistungsfrei bzw. der Versicherungsnehmer regresspflichtig wird. Bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung wird der geschädigte Dritte auf jeden Fall vom Versicherer entschädigt. Allerdings hat der Versicherer die Möglichkeit bei Erhöhung der Gefahr durch den Versicherungsnehmer Regress in der Höhe von bis zu 11.000 Euro zu fordern. Als Erhöhung der Gefahr im Sinn der §§ 23 Abs. 1 und 27 […]
Dämmerungseinbrüche
Dämmerungszeit ist Einbruchzeit! Wussten Sie, dass die meisten Wohnungs- und Hauseinbrüche in den Monaten von November bis Jänner verübt werden? Wie jedes Jahr, werden mit dem frühen Einsetzen der Dunkelheit, die sogenannten Dämmerungseinbrecher aktiv. Am späten Nachmittag bzw. frühen Abend, also in der Zeit von 16:00 bis 21:00 Uhr, ist eine Zunahme von Eigenheimeinbrüchen feststellbar. Die Exekutive gibt zur Prävention wertvolle Tipps, die unbedingt beachtet werden sollten, wie z.B. • Legen Sie ein Eigentums- bzw. Inventarverzeichnis an (bietet sich vor allem bei Umzug / Neubau an, hilfreich bei der Fahndung) • Schmuck- und Kunstgegenstände fotografieren • Gerätenummern Ihrer wertvollen Gegenstände notieren und fotografieren • Sparbuch und Losungswort getrennt aufbewahren • In den Abendstunden Zeitschaltuhren verwenden • Nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen lassen • Vergessen Sie nicht, Fenster, Terrassentüre und Balkontüre zu schließen Weiter Hinweise finden Sie hier oder Sie kontaktieren kostenlos den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst Ihres Landeskriminalamts. Sollten Sie Opfer eines Einbruchs in Ihren vier Wänden werden, melden Sie dies umgehend Ihrem Haushaltsversicherer um eine schnelle Abwicklung und somit Versicherungsleistung zu ermöglichen. Für die Haushaltsversicherung sollten Sie regelmäßig Ihren Versicherungsbedarf evaluieren, damit es zu keiner Unterdeckung kommt. Auch sollten Wertgegenstände dokumentiert (z. B. durch Foto, Rechnung, Wertgutachten) und den Versicherungsbedingungen […]
Rücktrittsrecht I
Welche Regelungen gibt es beim Rücktrittsrecht von Versicherungsverträgen? Dabei muss grundsätzlich zwischen Lebensversicherungen und anderen Versicherungen unterschieden werden. Am einfachsten geregelt ist dies bei Lebensversicherungen. Laut § 165a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) hat der Versicherungsnehmer, ohne weitere Voraussetzungen und ohne Angabe von Gründen, das Recht, innerhalb von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit Erhalt der Versicherungspolizze zu laufen. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Urteil des OGH (7Ob107/15h). Daraus geht hervor, dass eine fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht gleichzusetzen ist mit einer fehlenden Belehrung und ein unbefristetes Rücktrittsrecht zur Folge hat. Damit war es einem Versicherungsnehmer möglich, von seinem Lebensversicherungsvertrag auch 8 Jahre nach Abschluss zurückzutreten. Wie ist das Rücktrittsrecht bei anderen Versicherungen, außer Lebensversicherungen, geregelt? Grundsätzlich besteht nach §§ 5b und 5c VersVG ein 14tägiges Rücktrittsrecht, wenn die Vertragslaufzeit mehr als 6 Monate beträgt. Bei Laufzeiten bis 6 Monate besteht dieses Rücktrittsrecht nicht. Gründe für das Rücktrittsrecht bestehen dann, wenn dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung eine der folgenden Unterlagen nicht ausgehändigt wurden: – Kopie des Antrages – die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen – Mitteilungspflicht bezüglich Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Gewerbeordnung (GewO) Die Frist zum Rücktritt beginnt erst zu laufen, wenn die angeführten Mitteilungspflichten erfüllt worden sind, dem Versicherungsnehmer […]
Reiseversicherung I
Der Sommer ist vorbei und die Europäische Reiserversicherung zieht Bilanz. Von Juni bis August 2015 verzeichnete die Europäische Reiseversicherung täglich 4 medizinische Notfälle weltweit. Ausserdem wurden tausende Fälle von Reisestorno oder Reiseabbruch abgewickelt. Bei den günstigen Prämien ist so eine Reiseversicherung eine lohnende Investition. Denn bei schweren Verletzungen können schnell Behandlungskosten von 100.000 Euro und mehr entstehen. Gut wenn eine Reiseversicherung in diesen Fällen einspringt und weiteren Schaden abwendet. Wie wichtig eine Reiseversicherung ist erklärt Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung AG: „Die medizinische Versorgung ist in den Fernreisedestinationen auf unterschiedlichem Niveau. In manchen Ländern erreicht es westlichen Standard (speziell in Privatkliniken), in anderen muss mit Unterversorgung gerechnet werden, was im Notfall auch bei fehlender Flugtransportfähigkeit die Evakuierung eines Patienten in ein benachbartes Land mit entsprechender Behandlungsqualität oder – Flugfähigkeit vorausgesetzt – direkt zurück nach Österreich bedingt.“, so Mag. Lackner. Ganz wichtig ist die Tatsache, dass die E-Card nicht in allen Ländern akzeptiert wird bzw., dass Ärzte und Krankenhäuser eine Vorleistung vom Patienten verlangen. Auch in solchen Fällen steht eine Reiseversicherung mit Rat und Tat zur Seite. Bemerkenswert ist, dass mehr als 25% der medizinischen Notfälle (100 von 379) in der Türkei ereigneten, obwohl es die Türkei im Sommer […]
Hagelversicherung
Der Klimawandel macht der heimischen Landwirtschaft zu schaffen. So groß die Freude über die Hitze bei Schülern und Urlaubern auch ist, bringt die Rekordanzahl an Hitzetagen im heurigen Sommer einige Probleme mit sich Die Österreichische Hagelversicherung rechnet 2015 mit mehr als 100 Millionen Euro an Dürreschäden. Zudem wurde im Juli ein Schaden an der Landwirtschaft von über 30 Mio. Euro aufgrund der Hagelereignisse verzeichnet. Laut Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, sind die Schäden aus extremen Wetterereignissen aber keine Ausreißer mehr, sondern belasten die österreichischen Bauern und Versicherer in regelmäßigen Abständen. „Die eingetretenen Hitzeschäden durch die extrem hohen Temperaturen an den Wüstentagen und die ausbleibenden Niederschläge bei den Ackerkulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Sojabohnen sowie Kartoffeln und dem Grünland sind dramatisch. Betroffen sind vor allem Niederösterreich und das Burgenland, doch auch in anderen Bundesländern spitzt sich die Situation zu.“, so Dr. Kurt Weinberger. Der Klimawandel ist also nicht nur wissenschaftlich nachgewiesen, sondern zeigt sich auch deutlich an den kausalen Schadensereignissen. Für die Zukunft gehen Experten von einer Steigerung der Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse aus und werden dadurch die Erträge landwirtschaftlicher Betriebe und Bilanzen der Versicherer belasten. ÖSTERREICHISCHE HAGELVERSICHERUNG Die Österreichische Hagelversicherung wurde 1947 von der Österreichischen Versicherungswirtschaft gegründet […]
Versicherungswirtschaft 2014
Die Versicherungswirtschaft in Österreich wächst auch 2014 wieder! Im Jahr 2014 wurden von den in Österreich registrierten und tätigen Versicherungsunternehmen Prämien in der Höhe von 17,14 Mrd. Euro eingenommen. Dies entspricht einer Steigerung um 2,3 Prozent zum Jahr 2013. Aus den laufenden Versicherungen wurden 7,67 Mio. Leistungen/Schäden mit der Gesamtsumme von 14,07 Mrd. Euro ausbezahlt. Die Liste der Top-Versicherer wird von der Vienna Insurance Group mit einem Marktanteil von 23,69% angeführt. Knapp dahinter reiht sich die UNIQA mit einem Anteil von 21,38% ein gefolgt von der Generali mit einem Anteil von 15,66% am österreichischen Versicherungsmarkt.
Versicherungswirtschaft 2013
Die österreichische Versicherungswirtschaft wächst 2013! Von den 133 Versicherern in Österreich wurden im Jahr 2013 Prämien in der Höhe von 16,62 Mrd. Euro verrechnet. Das entspricht einer Steigerung von zwei Prozent zum Jahr 2012. Diesen Prämien stehen in Summe 12,97 Mrd. Euro an Leistungen aus mehr als 7,2 Mio. Schadensfälle gegenüber. Den größten Anteil an der Prämiensumme hat die Sparte Lebensversicherung mit knapp 40% gefolgt von Sachversicherungen (ohne Auto) von 26,1% und der Sparte KFZ-Versicherung mit 18,1% Anteil am Prämienvolumen. Die Liste der Top-Versicherer in Österreich wird von der Uniqa angeführt. Die Gesellschaft bringt es im Jahr 2013 auf einen Marktanteil von 14,47%. Zweiter nach Marktanteilen war im Jahr 2013 die Wiener Städtische mit 13,49%, dicht gefolgt von der Generali Versicherung mit 13,47%. Auf den Plätzen vier und fünf finden sich die Allianz Elementar (5,77%) und die Sparkassen Versicherung (5,17%). Im Jahr 2013 trug die österreichische Versicherungswirtschaft 2% zum BIP bei.
Suche nach Themen:
Seiten
- AGB
- AGB Makler
- Alle Versicherungsmakler
- Alle Versicherungssparten
- Abfertigungsvorsorge
- Ablebensversicherung
- Agrarversicherung
- All-Risk-Versicherung
- Amtshaftpflichtversicherung
- Ärztehaftpflichtversicherung
- Baugeräteversicherung
- Bauherrnhaftpflichtversicherung
- Bauwesenversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
- Betriebliche Krankenversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Bootsversicherung
- D&O-Versicherung
- EDV-Versicherung
- Eigenheimversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Elektrogeräteversicherung
- Elektronikversicherung
- Exportkreditversicherung
- Feuerversicherung
- Gebäudeversicherung
- Glasversicherung (Glasbruchversicherung)
- Hagelversicherung
- Haushaltsversicherung
- Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Investitionsgüterversicherung
- Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen und Geräte
- KFZ-Versicherung
- Krankenversicherung
- Kreditrestschuldversicherung
- Kunstversicherung
- Landwirtschaftsversicherung
- Lebensversicherung
- Leitungswasserschadenversicherung
- Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
- Maschinenbruchversicherung
- Organhaftpflichtversicherung
- Pensionsvorsorgeversicherung
- Pflegeversicherung
- Planungshaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Solaranlagenversicherung
- Sportgeräteversicherung
- Sturmschadenversicherung
- Tierversicherung
- Transportversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung
- Warenkreditversicherung
- Burgenland
- Cookie-Richtlinie
- Danke für Ihre Anmeldung
- Für Versicherungsmakler
- Impressum
- Kärnten
- Kontakt
- Makler Anmeldung
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Startseite
- Steiermark
- Tirol
- Versicherungsnews
- Vielen Dank für Ihre Nachricht
- Vorarlberg
- Wien