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Die reine Ableben-/Risikoversicherung ist die ursprünglichste Form der Lebensversicherung.

Bei der Ableben-/Risikoversicherung wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers an den Begünstigen ausbezahlt. Die Vertragsdauer kann zwischen 1 Jahr und maximal 30 Jahre betragen. Mit dieser Versicherung können verantwortungsbewusste Familienerhalter Ihre Lieben um relativ wenig Geld absichern.

Eine Variante der Ableben-/Risikoversicherung ist die Absicherung eines aushaftenden Kredites. Als Kreditrestschuldversicherung kann, bei Ableben der versicherten Person, durch die Versicherungsleistung eine offene Kreditsumme beglichen werden.

Bei der Ableben-/Risikoversicherung kann man unterscheiden, zwischen einer gleichbleibenden Versicherungssumme und einer linear abfallenden Versicherungssumme. Bei der ersten Variante bleibt die vereinbarte Versicherungssumme gleich hoch und wird mit Ableben des Versicherten an den Begünstigten ausbezahlt.

Bei einer Ableben-/Risikoversicherung mit linear abfallenden Versicherungssumme verringert sich der Betrag stetig, da angenommen werden kann, dass z.B. eine etwaige Differenz zwischen regelmäßigen Einkommen und Hinterbliebenenpension geringer wird und somit eine niedrigere Versicherungssumme zum Ausgleich genügt.

Die Prämie ist abhängig von der Versicherungssumme und dem Alter des Versicherungsnehmers. Ausgezahlt wird die Summe grundsätzlich bei Tod des Versicherten, unabhängig von der Todesursache – so ist z.B. Selbstmord nicht automatisch ein Ausschlussgrund. 

Zu beachten ist, dass die Ableben-/Risikoversicherung nicht in den Nachlass fällt und somit nicht unter den Erben aufzuteilen ist.

Ein konzessionierter Versicherungsexperte findet die Lebensversicherung für Ihre Anforderungen.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.