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Eine Baugeräteversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung zur Bauwesenversicherung. Mit einer Baugeräteversicherung lassen sich alle Geräte und Maschinen versichern, die für die Durchführung eines Bauprojekts notwendig sind. Der Begriff „Baugerät“ wird in der Österreichischen Baugeräteliste definiert. Darin sind jene Gerätearten aufgeführt, die zur Umsetzung eines Bauvorhabens benötigt werden. Mit der Baugeräteversicherung können auch Zusatzgeräte, Ersatzteile, Bauwagen, Vermessungsanlagen versichert werden. Nicht von der Baugeräteversicherung erfasst sind Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung oder zum Transport im Rahmen der Güterbeförderung dienen, sowie sämtliche Betriebsmittel (Treibstoff, Schmiermittel etc.).

Was ist mit einer Baugeräteversicherung versichert?

Die Baugeräteversicherung deckt unvorhergesehen eintretende Schäden an den versicherten Sachen. Die Schadenursache muss plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf die versicherte Sache einwirken. Darunter fallen Schäden durch Naturgewalten, durch Zusammenstöße, Ab- und Umstürze sowie Vandalismus.

Achtung:

Personen, die in leitender Position für den Versicherungsnehmer tätig sind, werden diesem gleichgestellt.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Baugeräteversicherung?

Generell ausgeschlossen sind Vermögensschäden, Haftpflichtschäden, Kosten durch Nutzungsausfall, sowie eine Wertminderung der versicherten Sache. Weitere Ausschließungsgründe, die aber teilweise durch eine Erweiterung der Polizze gedeckt werden können, sind: 

  • Sabotage und grob fahrlässige Handlungen
  • Innere Betriebsschäden
  • Schäden nach behelfsmäßiger oder vorläufiger Reparatur
  • Verschleiß und normale Abnutzung
  • Verlust durch Diebstahl
  • Schäden am Transport zwischen Baustellen
  • Schwimmbagger und Geräte die im Überflutungsbereich, in Tunnel und unter Tag eingesetzt werden

Die Versicherung kann für die Dauer eines bestimmten Bauprojekts (z.B. als Erweiterung eines Bauwesenversicherung), oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden und gilt für die im Vertrag definierten und angeführten Einzelmaschinen oder Gerätegruppen. Die Baugeräteversicherung kann auch für mehrere Jahre über den gesamten Maschinenpark eines Unternehmens eingedeckt werden. Der Versicherer ersetzt bei einem Teilschaden die Reparaturkosten, bei einem Totalschaden den Zeitwert des beschädigten Gerätes.

Einen umfangreicheren Schutz bietet die Maschinenbruchversicherung für Baugeräte und fahrbare Maschinen. Mit der Versicherung können auch innere Betriebsschäden und Schäden die verursacht wurden, durch:

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Sabotage
  • Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler
  • Kurzschluss
  • Wartungsfehler
  • Transport (auf eigener Achse oder mittels anderem Fahrzeug)

Zusätzlich kann eine Deckung für Feuer und Einbruchdiebstahl vereinbart werden. Des Weiteren können spezielle Risiken in die Polizze mit aufgenommen werden. Unter diesen Risiken versteht man, u.a. den Einsatz auf Baustellen im Wasser bzw. im Bereich von Gewässern, sowie auf Tunnelbaustellen und unter Tage. Genauso kann das Risiko der Unterschlagung und Diebstahls versichert werden.

Welche Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer einer Baugeräteversicherung?

Wie bei allen technischen Versicherungen hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, die versicherte Sache in einwandfrei technischen Zustand zu halten und für eine regelmäßige Wartung zu sorgen. Des Weiteren zählt zu den Obliegenheiten, die Schadenmeldung- bzw. Informationspflicht und die Pflicht zur Schadenminderung. Fragen Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler nach den Besonderheiten einer Baugeräteversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.