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Die Feuerversicherung ist eine der ältesten Versicherung. Da in früheren Zeiten Holz am häufigsten als Baumaterial eingesetzt wurde, gab es viele Bandkatastrophen. Daraus entwickelten sich Gemeinschaften um sich im Brandfall gegenseitig zu unterstützen. Der Grundsatz einer Risikogemeinschaft hat auch in der heutigen Versicherung Geltung.

Eine Feuerversicherung ist u.a. Teil in einer Haushaltsversicherung und Eigenheim– bzw. Gebäudeversicherung. Aber natürlich ist ein Abschluss auch als Einzelvertrag möglich und manchmal auch notwendig. Denn so ist z.B. in einer Bauwesenversicherung die Gefahr aus Feuer nicht inkludiert und muss separat eingedeckt werden.

Welche Gefahren sind mit einer Feuerversicherung gedeckt?

Die Definitionen der versicherten Gefahren sind genau umschrieben, damit es dem Versicherer möglich ist, den Deckungsumfang abgrenzen zu können.

  • Brand – Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet (Schadenfeuer). Dazu ein Rechtssatz des OGH 7 Ob 274/03z.
  • Blitzschlag – Versichert ist nur die unmittelbare Kraft und Wärme einer Wirkung eines Blitzes. Nicht gedeckt sind Schäden durch indirekten Blitzschlag, wenn dabei z.B. der Blitz in eine Trafostation einschlägt und durch die Überspannung ein TV-Gerät beschädigt wird. Schäden durch mittelbaren Blitzschlag können aber in den Vertrag eingeschlossen werden.
  • Explosion – Unter Explosion versteht man eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen besteht. Wichtig ist, dass der Innendruck höher als der Außendruck ist. Ein Schaden aus einer Implosion ist durch eine Feuerversicherung nicht gedeckt.
  • Flugzeugabsturz – Ein Flugzeugabsturz, im Sinne der Feuerversicherung, ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.

Aber nicht nur die Schäden die unmittelbar durch die o.a. Gefahren entstehen, sondern auch Schäden aus der unvermeidlichen Folge daraus ist vom Versicherungsschutz eingeschlossen. Versichert sind auch die Folgekosten die durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen sowie das Abhandenkommen einer Sache bei einem Schadenereignis.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Nicht gedeckt sind Schäden an elektr. Geräten, die durch indirekten Blitzschlag (siehe oben) bzw. durch die Energie des elektrischen Stroms entstehen. Weiters ausgeschlossen sind jegliche Schäden, die durch ein Nutzfeuer entstehen. Nicht gedeckt sind auch Feuerlöschkosten (Schaden an fremden Sachen im Zuge der Löschung), Bergungs- und Schutzkosten, Kosten durch Abbruch und Aufräumung sowie Entsorgungskosten. Ein Mietausfall aufgrund der Unbenutzbarkeit und Kosten für eine etwaige Ersatzwohnung werden nicht ersetzt.

Achtung:

Ihr Spezialist für Feuerversicherung klärt Sie über die Möglichkeiten auf, die Ausschlüsse durch eine Anpassung des Vertrages abzusichern.

Ein wichtiges Kriterium bei einer Feuerversicherung ist der Versicherungswert. Laut dem Versicherungsvertrag ist vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.

Was ist der Neuwert bei Gebäuden? Die ortsüblichen Kosten der Neuerrichtung eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten.

Wie berechnet sich der Zeitwert von Gebäuden? Vom Neuwert abgezogen wird der Zustand des Gebäudes, wie Alter und Abnützung.

Was bedeutet Verkehrswert bei Gebäuden? Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes ohne dem Wert des Grundstücks.

Wie sind die Regelungen bei Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen?

  • Neuwert – Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuer Sache gleicher Art und Güte.
  • Zeitwert – Ausgehend vom Neuwert, wird Alter und Zustand der Sache berücksichtigt.
  • Verkehrswert – Darunter versteht man den erzielbaren Verkaufspreis.

Bei allen Berechnungsarten des Versicherungswertes gilt, dass ein persönlicher Liebhaberwert niemals berücksichtigt wird.

Abhängig vom vereinbarten Versicherungswert wird auch die Prämie berechnet. Viele weitere Kriterien zur Prämienberechnung sind vor allem bei Feuerversicherung für Gebäude heranzuziehen (Bauart, Lage…).

Ein unabhängiger Versicherungsmakler findet für Ihre Ansprüche die passende Feuerversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.