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Als Erweiterung zu einer Elektronik– oder EDV-Versicherung empfiehlt sich eine Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung.

Ein Schaden an der Hardware kann mitunter repariert werden, bzw. durch einen Austausch des beschädigten Gerätes behoben werden. Weitaus schwieriger und kostenintensiver gestaltet sich die Wiederherstellung der Daten und Programme.

Was lässt sich mit einer Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung abdecken?

Versichert ist der Datenverlust (Programme und gespeicherte Daten) der durch einen Schaden an einem versicherten Gerät verursacht wurde. Ebenso versichert sind die auswechselbaren Datenträger mit gespeicherten Daten, wie Diskette, Magnetbänder oder externe Festplatten. Eine  Voraussetzung für eine Deckung ist, dass der Versicherungsnehmer zur Nutzung der Software berechtigt ist (Raubkopien sind nicht versicherbar) und dass es sich um ein betriebsfertiges und lauffähiges Programm handelt. Der Datenverlust ist versichert, wenn dieser durch folgende Ursache hervorgerufen wurde:

  • Durch einen versicherten Sachschaden an der EDV-Anlage
  • Durch Bedienungsfehler
  • Durch vorsätzlicher Programm- oder Datenänderung durch Dritte
  • Nach einem Ausfall der Datenfernübertragungseinrichtung
  • Nach einem Ausfall der Stromversorgung oder der Klimaanlage
  • Durch Überspannung und Unterspannung
  • Durch elektrostatische Aufladung und elektromagnetischer Störung

Achtung:

Schäden durch Schadsoftware (Viren, Trojaner…) sind nicht gedeckt.

Was leistet eine Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung?

Der Versicherer ersetzt die anfallenden Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten und der neuerlichen Eingabe. Die Rekonstruktion der Daten muss mitunter von einem spezialisierten IT-Unternehmen oder Datenforensiker erfolgen. Diese, teils hohen, Kosten sowie Nacht- und Überstundenzuschläge wird Ihr Versicherungsexperte bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigen.

Als Besonderheit besteht bei einer Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung die Obliegenheit, dass die Daten täglich gesichert und zusätzlich eine wöchentliche Sicherung in einem Datensafe verschlossen werden müssen. Als Alternative können die gesicherten Daten ausgelagert werden, sprich das Backup muss auf einem unabhängigen Gerät gespeichert sein. Zusätzlich gelten die üblichen Pflichten einer technischen Versicherung, wie z.B. die Informationspflicht, die Pflicht zur Mitwirkung nach einem Schadenfall sowie die Schadenminderungspflicht.

Fragen Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe um ein Angebot für eine Informationsverlust- u. Datenträgerversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.