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Erfreulicherweise steigt die Lebenserwartung der Österreicherinnen und Österreicher. Dies bedeutet aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit steigt. Gerade wenn eine intensive Pflege notwendig ist, reichen die Pension und das staatliche Pflegegeld (siehe unten) nicht aus.

Gut wenn Sie mit einer Pflegeversicherung vorgesorgt haben.

Die Pflegeversicherung können Sie sowohl als Einzelvertrag oder als Erweiterung zu einer Lebens- oder Krankenversicherung, am besten schon in jungen Jahren, abschließen.

Ich habe schon eine Vorsorgeversicherung, warum dann noch eine Pflegeversicherung?

Wenn Sie eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben, erhalten Sie im Versicherungsfall (Invalidität oder BU) eine monatliche Pension. Aber wenn die Pflegebedürftigkeit nicht aus einem Unfall, sondern wegen Krankheit oder altersbedingt ist, leistet die Unfallversicherung nicht. Und eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.

Eine Pflegeversicherung unterstützt Sie vom Ersten bis zum Letzten Tag an dem Sie Pflege benötigen. Egal welche Ursache die Pflegebedürftigkeit hat und im Gegensatz zum staatlichen Pflegegeld, ohne auf Ihr Einkommen oder Vermögen zuzugreifen. An einer Pflegeversicherung führt kein Weg vorbei.

Wie berechnet sich das Pflegegeld?

Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit setzen viele Versicherer auf zwei Modelle.

Zum einen werden die gesetzlichen Pflegestufen zur Bewertung heran gezogen.

Zum anderen gibt es das Modell „ADL“. Das steht für „activities of daily living“. Dabei werden Tätigkeiten des täglichen Lebens, für die Hilfe benötigte wird, mit einem Punktesystem benotet. Anhand der Gesamtpunkte leistet der Versicherer das entsprechende private Pflegegeld.

Sollte ein Versicherer beide Modelle zur Berechnung heranziehen, wird jenes angewendet, dass für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Damit lässt sich die „Pflegelücke“ schließen. Sie sind rundum versorgt und müssen sich nicht finanziell ständig nach der Decke strecken.

Wie ist das staatliche Pflegegeld geregelt?

Die Pflegebedürftigkeit muss für voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen. Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach den Pflegestufen. Und aufgrund der Pflegestufen berechnet sich die Höhe des Pflegegeldes.

Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Pflegestufe

EUR p.M.

 

mehr als 65 Stunden

1

154,20

 

mehr als 95 Stunden

2

284,30

 

mehr als 120 Stunden

3

442,90

 

mehr als 160 Stunden

4

664,30

 

mehr als 180 Stunden, wenn
ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5

902,30

 

mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich nicht koordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

6

1.260,00

 

mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt

7

1.655,80

 
 

Bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderung, die einen weit gehend gleichartigen Pflegebedarf haben (hochgradig Sehbehinderte, Blinde, Taubblinde, aktive Rollstuhlfahrer), wird Pflegegeld in bestimmten Mindeststufen gewährt.

Was passiert, wenn meine Pension und das Pflegegeld für den Pflegeaufwand nicht ausreichen?

Dann haben Sie hoffentlich mit einer Pflegeversicherung vorgesorgt. Ansonsten unterstützt Sie der Staat mit der Sozialhilfe. Allerdings, und das ist der gravierende Nachteil, verlangt der Staat einen Kostenersatz. Die genaue Ausgestaltung des Kostenersatz ist, wie sollte es in Österreich anders sein, Ländersache. Somit gibt es 9 unterschiedliche Regelungen zu dieser rechtlichen Materie. Als Beispiel wird die rechtliche Lage im Bundesland Salzburg dargestellt.

Nicht nur, dass Ihnen vom staatlichen Pflegegeld ein Taschengeld in der Höhe von EUR 44,30/Monat bleibt, muss Ihr Einkommen und Vermögen für die Pflege aufgewendet werden. Das monatliche Nettoeinkommen (Pension, Mieteinnahmen etc.) muss, bis auf 20% zur privaten Verfügung, für die Pflege aufgewendet werden. Auf verwertbares Vermögen wie Bargeld, Sparbücher oder Versicherungen wird sofort zugegriffen (als Schonvermögen verbleiben Ihnen EUR 4.830,-). Nicht verwertbares Vermögen (z.B. Immobilien) wird grundbücherlich besichert. Aber nicht nur die pflegebedürftige Person wird kostenersatzpflichtig. Dazu verpflichtet sind auch alle unterhaltspflichtigen Angehörige im Ausmaß ihrer Unterhaltspflicht. Ausgenommen von der Kostenersatzpflicht sind

  • Sozialhilfeempfänger,
  • Kinder gegenüber Eltern,
  • Eltern gegenüber volljährigen Kindern,
  • Großeltern, Enkel und weiter entfernte Verwandte,
  • unterhaltspflichtige Eltern innerhalb von 2 Jahren nach Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft.

Achtung:

Diese Ausnahme gilt nicht, wenn eine der Personen von der pflegebedürftigen Person als Begünstigter einer Schenkung zu Lebzeiten bedacht wurde. Ein Zugriff auf das geschenkte Vermögen ist bis zu 5 Jahre vor und 5 Jahre nach dem Sozialhilfebezug möglich.

All diese Komplikationen und Eingriffe auf Ihr Vermögen vermeiden Sie mit einer rechtzeitigen Vorsorge durch eine Pflegeversicherung.

Ein Experte steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.

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