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Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe. Und was ist, wenn Sie geklagt werden?

Gut wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Aufgrund der Vielzahl an Rechtsschutzversicherungen und der Möglichkeiten, diese um zusätzliche Leistungen zu erweitern, lassen sich die meisten Rechtsstreitigkeiten abdecken.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Verfahrenskosten wie Kosten für den Anwalt, einen Sachverständigen oder ein Gutachten und die Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung auch bei einer Verurteilung?

Ja, aber nur die Prozesskosten, nicht die Geldstrafen aus einem Strafprozess oder die verwaltungsrechtlichen Kapitalleistungen.

Ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung kann aber nicht beliebig Prozesse führen. Der Versicherer wird in Absprache mit dem beigezogenem Anwalt die Erfolgsaussichten abwägen, denn das Versicherungsunternehmen versucht auch das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten. So ist es möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Prozessführung im Vorhinein ablehnt oder eine außergerichtliche Einigung empfiehlt. Dem Versicherungsnehmer bleibt es natürlich unbenommen, den Prozess auf eigene Kosten weiter zu verfolgen.

Wie schon erwähnt, lassen sich die meisten Lebensbereiche mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken, wobei viele Rechtsschutzversicherungen am Markt modulmäßig aufgebaut sind. Zum Grundpaket (je nach Versicherer unterschiedlich) können einzelne Rechtsbereiche zusätzlich eingedeckt werden.

Hier einige Möglichkeiten, mit welchen Bausteinen eine Rechtsschutzversicherung ausgestattet oder erweitert werden kann:

  • Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
    Ihr Unfallgegner verletzt Ihren Vorrang, wendet jedoch ein, dass Sie zu schnell gefahren sind.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Sie erleiden als Radfahrer unverschuldet einen Unfall und wollen Ihren Schaden geltend machen.
  • Strafrechtsschutz
    Nach einem schweren Arbeitsunfall wird gegen Sie Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.
  • Arbeitsgericht-Rechtsschutz
    Sie wollen eine ungerechtfertigte Entlassung vor Gericht bekämpfen
  • Sozialversicherung-Rechtsschutz
    Das aufgrund der Pflegebedürftigkeit gebührende Pflegegeld wird nicht gewährt.
  • Beratungsrechtsschutz
    Sie wollen sich über die Möglichkeiten, ein Testament zu machen, informieren.
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich
    Sie haben einen 3D-fähigen Fernseher bestellt – das gelieferte Gerät beherrscht jedoch diese Funktion nicht.
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
    Ihr Hausherr unterlässt die Instandhaltung des Mietobjektes.
  • Daten-Rechtsschutz
    Ohne Ihr Zutun gelangen Ihre Daten an eine Werbeorganisation, die Sie mit Anrufen belästigt.
  • Steuer-Rechtsschutz
    Die im Urlaub gekaufte Handtasche wurde bei der Einfuhr nicht verzollt.
  • Familien- und Erbrechtsschutz
    Streitigkeiten nach einer Schenkung oder bei Testamentseröffnung.
  • Internet-Rechtsschutz
    Bei Ihrer Online-Bestellung geben Sie Ihre Kontonummer bekannt, das Geld wird abgebucht, doch die gelieferte Ware ist beschädigt.

Auch in sogenannte All-in-Rechtsschutzversicherungen sind, wenn auch sehr umfangreich, nur bestimmte Rechtsbereiche inkludiert. Eine universelle Gefahrenübernahme ist aufgrund der schweren Überschaubarkeit nicht üblich und es müssen die Versicherungsverträge genau studiert werden um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Ein unabhängiger Versicherungsexperte hilft Ihnen dabei.

Bei jeder Art der Rechtsschutzversicherung lässt sich der Grundsatz wie folgt definieren: „ Der Versicherer sorgt für die Wahrung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten.“ (Artikel 1, Allgemeine Bedingung  für Rechtsschutz-Versicherung; ARB 2014) Aber nicht nur dem Versicherungsnehmer steht eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, sondern es sind auch weitere Personen vom Versicherungsschutz eingeschlossen, wie z.B. Ehepartner, Kinder usw.

Prüfen Sie, gemeinsam mit einem Top Spezialisten, die Versicherungsbedingungen und wer die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann.

Eine Rechtschutzversicherung hilft aber nur, wenn sie zeitgerecht abgeschlossen wurde. So sind bereits bei Vertragsabschluss anhängige oder absehbare Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das heißt, für eine Deckung  muss der Versicherungsfall innerhalb der Laufzeit des Vertrages und nach Ablauf einer Wartefrist (Karenz) eintreten. Die Wartefristen betragen üblicherweise 3 bzw. 6 Monate, je nach Rechtsgebiet und Versicherer unterschiedlich.

Im Gegensatz dazu steht die Nachmeldefrist. So kann eine Rechtsschutzversicherung auch Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages in Anspruch genommen werden. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherungsfall zwar während der Vertragslaufzeit eingetreten ist, aber der Versicherungsnehmer erst nach Beendigung der Rechtsschutzversicherung davon Kenntnis erhält und den Deckungsanspruch unverzüglich beim Versicherer geltend macht (OGH: 7 Ob 201/12b ).

Ein Augenmerk sollte bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf den örtlichen Geltungsbereich gelegt werden. Bei aller Mobilität (Auslandreisen) und Vernetzung (Internethandel) ist es wichtig, dass eine Leistung nicht nur bei Versicherungsfällen im Inland leistet. Denn nicht immer ist für einen österreichischen Staatsbürger der Gerichtsstandort Österreich. Auch wenn das in vielen Fällen durch das Konsumentenschutz so vorgeben wird, sollte eine internationale Deckung heutzutage eine Voraussetzung beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sein und schließt der örtliche Deckungsbereich Europa bei bestimmten Rechtsschutzversicherungen mit ein.

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Rechtsschutzversicherung Ausschlüsse von der Deckung. Diese sind je nach Versicherer und Art der Versicherung unterschiedlich und werden hier nur beispielhaft angeführt. Schadenfällen sind von der Deckung ausgeschlossen wenn diese  im Zusammenhang stehen mit

  • Krieg,
  • Streik,
  • Auswirkungen von Atomenergie,
  • Urheberrecht,
  • Patentrecht,
  • Markenrecht,
  • Spiel- und Wettverträgen. 

Die Risikoausschlüsse im Detail finden Sie in den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler bietet Ihnen einen Überblick der einzelnen Produkte am Markt und hilft bei der Auswahl der individuellen Rechtsschutzversicherung.

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemein und unverbindlich. Fragen Sie daher einen Experten – er findet auch für Sie die passende Versicherungslösung.